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BGH - Entscheidung vom 06.11.1984

4 StR 591/84

Normen:
BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 4
StGB § 27 Abs. 1

Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 20. September 1984 ausgeführt: 'I. Die Rüge des Angeklagten Q, formelles Recht sei verletzt, ist nicht näher ausgeführt und daher unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 [...]
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