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BAG - Entscheidung vom 18.09.1984

3 AZR 389/83

Normen:
BGB § 823 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(145)303a-b
JZ 1985, 1062

(a) »... Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liegt vor bei einem Eingriff in die Individualsphäre, zu der auch das berufliche Wirken des Betroffenen gehört (vgl. Palandt/Thomas. BGB , 43. Aufl., § 823 Anm. 15 B [...]
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