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BAG
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vor
Arbeitsentgelt: Ausgleich bei Wehrübung, 16. Zivildienstmonat
Kein Recht des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten auf Teilnahme an den Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nach Abs. 1 Satz 1
Arbeitsentgelt: Ortszuschlag bei alleinzerziehenden Unterhaltsleistenden
bei Mehrzahlung zum Ausgleich einer Benachteiligung der Angestellten im Entgeltbereich;
f
Übergangsfrist für den Abbau einer nicht sachgerechten Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten bei der Höhe der Weihnachtsgratifikation.
Zulässigkeit einer Differenzierung zwischen den Gruppen der Arbeiter und der Angestellten bei der Bemessung einer freiwilligen Sonderzahlung (hier: Weihnachtsgratifikation) (a) je nach dem Zweck der freiwilligen Leistung; (b-c) nicht bei Orientierung alle
Anpassung von Betriebsrenten (c) nicht bei jahrelang wirtschaftlich sehr schlechter Lage des Arbeitgebers und negativer Prognose; (d-e) regelmäßig durch Erhöhung der 'laufenden Leistungen', (e) gegebenenfalls auch in Form freiwilliger 'Einmal-Zahlungen',
Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren Berufungen - Betriebsrat: Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung
Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im Einzelhandel Baden-Württemberg
Arbeitsentgelt: Anspruch auf Bankzulage
Zulässigkeit der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung in einem Prozeßvergleich zur Beendigung eines Befristungsrechtsstreits.
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
Möglichkeit einer Kürzung des Erholungsurlaubs auch für den einzel- oder tarifvertraglich geregelten Urlaub; (f) kein Ausschluß der Vorschrift durch Bestimmungen des BAT; (g) Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift.
Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur
Eingruppierung: Registraturangestellter beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt
Arbeitsverhältnis: Sachgründe bei einer vergleichsweisen Befristung
Kein Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Teilnahme an den Gesprächen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach Abs. 2 Satz 1.
Urlaub: Anspruch auf Zusatzurlaub
Feiertagslohn für eine Akkordkolonne: (a) Geltung des FeiertLohnzahlG auch für Akkordarbeiter; (b) zulässige Pauschalierung der Feiertagsvergütung durch einen - entsprechend gekennzeichneten und geeigneten - Zuschlag zum laufenden Stundenlohn; (c) unzuläs
Erhöhungen der Versicherungssumme, die vertragsgemäß in regelmäßigen Zeitabständen erfolgen, sofern der Versicherungsnehmer nicht widerspricht (sog. Aufbauversicherungen), gehen auf die Vermittlungstätigkeit bei Abschluß des Grundvertrages zurück und sind
Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung bei Arztbesuch
Keine in die Zukunft wirkende Bindung eines Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes an eine langjährige versehentliche Gewährung übertariflicher Leistungen
Nebenabreden und tarifvertragliches Schriftformerfordernis
Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr
Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch
Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag
Keine entsprechende Anwendung der Grundsätze über die soziale Auswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) auf Fälle, in denen der Arbeitgeber im Anschluß an betriebsbedingte Kündigungen (hier: wegen witterungsbedingten Arbeitsmangels der Bau-Branche) nur einen Teil der Be
Für die Ermittlung einer vorgesehenen Versorgungsobergrenze in einem Fall, in dem der - vor Eintritt des Versorgungsfalls aus betrieblichen Gründen ausgeschiedene - Arbeitnehmer anschließend noch anderweitiges Arbeitseinkommen erzielt hat, sind als maßgeb
Beginn der Ausschlußfrist des § 70 BAT für die Geltendmachung von Steuererstattungsansprüchen des Arbeitsgebers gegen den Arbeitnehmer erst im Zeitpunkt der Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt.
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits- und Sozialgerichten - sic-non-Fall
Eingruppierung: 'Lehrmeister' an einem Schulzentrum
Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum
Einheitliche Leitung als maßgebendes Kriterium für die Annahme eines von mehreren Unternehmen geführten gemeinsamen Betriebs (Abs. 1 Satz 2); (e) Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers mit begrenzten Anforderungen an den Inhalt der Darlegungen.
Haftung des Arbeitnehmers: Insertionskosten des Arbeitgebers bei Nichtaufnahme der Arbeitstätigkeit
Pflicht des Arbeitgebers, im Rahmen des Anhörungsverfahrens bei betriebsbedingten Kündigungen dem Betriebsrat die Gründe für die soziale Auswahl unaufgefordert mitzuteilen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, wonach diese Gründe nur auf Verlangen mitzu
Zweijährige Verjährungsfrist für Ansprüche aus § 74 HGB auf Karenzentschädigung (Abs. 1 Nr. 8).
Eingruppierung: Leiter einer Lohnrechnungsstelle bei der Bundeswehr
Entscheidung des Arbeitsgebers über Übernahme eines Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Ausbildungsabschluß: (a) keine Übernahmepflicht aufgrund einer Tarifnorm, wonach dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor dem Ausbildungsen
Im Beschluß über die nachträgliche Klagezulassung sind allein die Feststellungen der Verspätung und des Verschuldens der Rechtskraft fähig.
Durch Einzelvertrag können der gesetzliche Urlaubsanspruch und der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nicht an eine Ausschlußfrist geknüpft werden.
Inhalt und Zweck der Mitbestimmung nach Abs. 1 Nr. 1 (betriebliche Ordnung). Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (d) nicht nach Abs. 1 Nr. 1 bei der Installation eines mit codierten Ausweiskarten zu bedienenden Zugangssicherungssystems, das keine Kontrol
Versetzung (Abs. 3 Satz 1): (b-c) Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs liegt nur bei wesentlicher Änderung des Inhalts der Arbeitsaufgaben vor, (c) also dann nicht, wenn Schreibkräfte die gleich Tätigkeit statt wie bisher an Kugelkopfschreibmaschinen n
d. Verfassungswidrigkeit dieser Vorschrift wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip.
a. Der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer an Drittfirmen verleiht, ohne die dazu nach Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG erforderliche Erlaubnis zu besitzen, ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer Auskunft über solche Tatsachen zu erteilen, die dieser zur Durchsetzung evtl
Ausbildungskosten: Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers
Betriebliche Altersversorgung: Wahl zwischen Zusatzversorgung oder Höherversicherung, Aufklärungsprlicht des Arbeitegebrs im öffentlichen Dienst
Arbeitsentgelt: Tätigkeitszulage für einen stellvertretenden (Solo-) Oboisten
Arbeitsentgelt: Tätigkeitszulage für einen stellvertretenden (Solo-) Paukisten
Verpflichtung des Ausbildenden zur Übernahme der Kosten für notwendige außerbetriebliche Ausbildungslehrgänge, (b) also auch der Kosten des Fahrschulunterrichts für die Fahrerlaubnis der Klasse 2 bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
Für die Ermittlung der Höhe einer insolvenzgeschützten Forderung sind Vordienstzeiten nur insoweit zu berücksichtigen, als sie von dem insolventen Arbeitgeber angerechnet wurden und die angerechnete Zeit von einer Versorgungszusage begleitet war.
Anspruch auf Vergütung für Feiertage während einer Kurzarbeitsperiode nur in Höhe des Kurzarbeitergeldes (e) unter Abzug von Lohnsteuer; (f-g) ohne Abzug von Sozialabgaben (f) für Renten- und Krankenversicherung; (g) für Arbeitslosenversicherung.
Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte
Keine Verfassungswidrigkeit des Abs. 2 (Auflösungszeitpunkt).
Tarifliche Ausschlußfrist: Kriterien für die Fälligkeit eines Schadensersatzanspruchs im Falle tarifvertraglich (hier: nach § 70 Abs. 1 BAT) vorgesehenen Fristbeginns mit Fälligkeit des Anspruchs;
Fristlose Kündigung (c-e) auch wegen widerrechtlicher und schuldhafter Entwendung geringwertiger Sachen des Arbeitgebers (d) je nach den besonderen Einzelfallumständen und einer Interessenabwägung ('abgestufter Prüfungsmaßstab'); (e) regelmäßig ohne Notwe
1. Bei dem Streit um das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne von § 64 Abs. 2 ArbGG 1979. 2. Die Vorschrift des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG 1979
Zulässige Vereinbarung der Kürzung einer Weihnachtsgratifikation wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten, für die kein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung besteht.
24. Dezember (Heiliger Abend) als Werktag.
Wirksame Regelung in einer Versorgungsordnung, wonach die Fälligkeit einer Invaliditätsrente von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängt.
Möglichkeit der Kürzung von Leistungen einer Unterstützungskasse bei 'triftigem Grund' in sogenannten Altfällen; (c-e) triftiger Grund: (c) Kriterien, u. a. in Anlehnung an § 16 BetrAVG; (d) erforderliche Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; (e)
Anspruch eines erfolglos gebliebenen Stellenbewerbers auf Vernichtung des von ihm ausgefüllten Personalfragebogens.
Beabsichtigte Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis nach erfolgreicher Abschlußprüfung als sachlicher Grund für die Befristung eines anderen, mit einem Dritten geschlossenen (Aushilfs-)Arbeitsvertrags.
Haftung eines im Schalterdienst tätigen Postangestellten für einen Kassenfehlbestand nur bei Vorsatz oder großer Fahrlässigkeit (tarifvertraglich vereinbarte beamtenrechtliche Haftung); (d) Beweislast
Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers bei Zweifeln an seiner Verfassungstreue.
Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen
Fragerecht des Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers bei der Einstellung: (a) Kriterien für die Zulässigkeit der Frage nach Körperbehinderungen; (b-c) uneingeschränkt zulässige Frage nach eventueller Schwerbehinderteneigenschaft, (c) aber
c-d. Tarifvertragliche Kündigungsfristen als gesetzliche Kündigungsfristen im Sinne der Vorschrift; (d) Bindung des Konkursverwalters an eine tarifvertragliche Unkündbarkeitsklausel, jedoch nicht mehr nach der Betriebsstillegung.
»1. Der ArbGeber hat den BetrRat nach § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVerfG über die Personalplanung umfassend zu unterrichten. Er muß daher dem BetrRat alle Tatsachen bekannt geben, auf die er die jeweiligen Personalplanung stützt. Dazu können auch diejenigen Pla
Tarifautonomie: Unzulässigkeit der Einbeziehung von Tarifzielen während laufender Tarifverhandlungen
Rechtsstellung von Privatdozenten und Lehrbeauftragten nach dem Berliner Hochschulgesetz
Urlaubsabgeltungsanspruch eines zur Zeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähigen Arbeitnehmers für den fall der Gesundung vor Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums.
Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligungsrecht am arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren
Geltendmachung von Zustimmungsverweigerungsgründen durch den Betriebsrat nur schriftlich innerhalb der Wochenfrist des Abs. 3, (f) also nicht im Wege des Nachschiebens von Gründen im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren.
Tarifliche Ausschlußfristen: Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, Geltendmachung, Berufung auf Treu und Glauben
Schwerbehinderte: Arbeitszeit, Vollbeschäftigung
Annahmeverzug des Arbeitgebers, der nach unberechtigter fristloser Kündigung den dienstbereiten Arbeitnehmer nicht zur Arbeit aufgefordert hat (Mitwirkungshandlung im Sine von § 296 BGB), (c) also ohne Notwendigkeit eines wörtlichen Angebots (§ 295 BGB) d
»1. Zur Wirksamkeit einer Abmahnung ist über ihren Zugang hinaus grundsätzlich auch die Kenntnis des Empfängers von ihrem Inhalt erforderlich. 2. Der Empfänger einer Abmahnung muß sich jedoch dann so behandeln lassen, als ob ihm ihr Inhalt bekannt sei, we
Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen Krankheit: Bedenken gegen die vom 2. Senat des BAG vertretene Auffassung, wonach auch der Krankheitsverlauf in der Zeit nach Kündigungsausspruch für die Gesundheitsprognose berücksichtigt werden ka
Zulässiger kollektivrechtlicher Ausschluß des Anspruchs auf Abführung vermögenswirksamer Leistungen für die Dauer der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote (Berücksichtigung bereits bei der Mutterschaftsgeld-Berechnung Ä hier: im Anwendungsbereich
Der Fortsetzungszusammenhang zwischen mehreren auf demselben Grundleiden beruhenden Erkrankungen (Abs. 1 Satz 2) wird durch eine wegen des Grundleidens gewährte Kur auch dann nicht unterbrochen, wenn zwischenzeitlich eine weitere Erkrankung als selbständi
Auswirkung von Mängeln im Zustimmungsverfahren auf die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds: (c) keine Anwendbarkeit der zum Anhörungsverfahren des § 102 BetrVerfG entwickelten Grundsätze ('Sphärentheorie'); (d-e) grundsätzlich
Weiterbeschäftigungsanspruch: Mitgliedschaft in einem Ausbildungspersonalrat, Bremen
Rückwirkung der Anfechtung eines zunächst vollzogenen, später aber - durch fristlose Kündigung - außer Funktion gesetzten Arbeitsverhältnisses (b) jedenfalls bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem Finanzamt, Tariflücke
Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr
Kriterien für die Sittenwidrigkeit eines außergerichtlichen Vergleichs nach Abs. 1
Zulässigkeit eines gewerkschaftlichen Aufrufs zu kurzfristigen Warnstreiks während noch laufender Tarifverhandlungen; (b-f) zulässiger Aufruf (b-d) auch zu Warnstreiks in der Form der 'Neuen Beweglichkeit', (c) jedenfalls bei beabsichtigter Begrenzung der
Möglicher, durch Tarifauslegung (hier: MTV für die Arbeitnehmer des Volkswagenwerks) ermittelter Anspruch des Arbeitnehmers auf Erstattung von (e) Kontoführungsgrundgebühren; (f) Kontoauszugsgebühren.
Anfechtbarkeit, nicht Nichtigkeit einer Betriebsratswahl als Folge einer Verkennung des Betriebsbegriffs.
»Kann durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage eine tarifliche Ausschlußfrist für Ansprüche des Arbeitnehmers gewahrt werden, die vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängen, so beginnt eine daran anknüpfende weitere tarifliche Ausschlußfrist f
Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers bei schuldhafter Versäumung der Mitteilung davon, daß er die Arbeit nicht antreten kann oder will.
'Eine datenverarbeitende Anlage kann auch dann eine zur *Überwachung von Leistung oder Verhalten der ArbNehmer bestimmt technische Einrichtung sein (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVerfG), wenn die leistungs- oder verhaltenbezogenen Daten nicht auf technischem Wege
Geltung der Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG für Rechtsmittel gegen ein nicht innerhalb von fünf Monaten seit Verkündung zugestelltes Urteil.
a-b. Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers durch seinen früheren Arbeitgeber. der einem anderen Arbeitgeber, bei dem sich der Arbeitnehmer bewirbt. Einsicht in die Personalakte gewährt. (b) allerdings kein Anspruch auf G
Entwendung geringwertiger Sachen des Arbeitsgebers, und zwar auch bei Tatbegehung außerhalb der Arbeitszeit in einem anderen Betrieb des Arbeitgebers.
Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB für den Fall, daß zur Kündigung des Angestellten eines eingetragenen Vereins satzungsgemäß der Vereinsvorstand nur insgesamt berechtigt ist, bereits im Zeitpunkt der Kenntnis eines einzelnen Vorstandsmitglied
Warendiebstahl außerhalb der Arbeitszeit in einem mit dem Beschäftigungsbetrieb konzernrechtlich verbundenen Warenhaus als möglicher Kündigungsgrund.
Unwirksamkeit eines Tarifvertrags bei Verstoß gegen zwingendes staatliches Gesetzesrecht, (b) das trifft nicht zu auf einen Verstoß lediglich gegen Bestimmungen des öffentlichen Haushaltsrechts (hier: § 69 Abs. 2 SGB IV).
Arbeitsentgelt: Sonderzuwendungen, Dienstordnung eines Sozialversicherungsträgers und Tarifvertrag
Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung aufgrund der Stillegung des gesamten Betriebs; (b-c) Betriebsstillegung: (b) Definition und Kriterien; (c) keine Stillegung allein infolge einer Veräußerung des Betriebes; (d) Zeitpunkt für den Künd
Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
Arbeitsverhältnis: Befristung und 'Dauervertretung' bzw. 'Daueraushilfe'
Arbeitsverhältnis: Befristung aus sozialen Gründen
Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr
Arbeitsentgelt: Ausstellung von Todesbescheinigungen durch angestellte Klinikärzte
Beschränkte Haftung des Arbeitgebers nach § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO gegenüber einem Arbeitnehmer, der nach Dienstende auf dem Weg zu seinem Pkw innerhalb des Betriebsgeländes verunglückt ist, (c) daher kein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Notwendigkeit sozialer Auswahl nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 Satz 1 auch vor betriebsbedingten (Massen-) Änderungskündigungen; (g) Wertungsspielraum des Arbeitgebers jedoch kein Ermessensspielraum); (h-i) zulässige Berufung aller gekündigten Arbeitnehmer au
Streikrecht nur zur Durchsetzung tariflicher Forderungen, (b) also keine Befugnis angestellter Lehrer, zwecks Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Demonstration, die sich lediglich gegen eine angebliche zeitliche Überbeanspruchung der Lehrer wendet, Unte
Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast
Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast - hochwertige Leistungen
Voraussetzungen für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Arbeitnehmer an seiner Arbeitsleistung in Fällen, in denen der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung im Rückstand ist; (b) keine - die Ausübung ausschließende - gleichwertige Sicherung durc
Wettbewerbsverbot: (e) Wahrung der in § 74 Abs. 1 HGB vorgeschriebenen Form trotz fehlerhafter Unterzeichnung bei Verbindung von Wettbewerbsklausel und Arbeitsvertrag; (f) regelmäßig kein Außerkrafttreten mit dem Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestan
Rechtsanspruch auf Fortzahlung nach jahrelanger vorbehaltloser Zahlung eines - in der Versorgungsordnung nicht vorgesehenen - 13. Ruhegehalts (betriebliche Übung) (b) mit Wirkung auch zugunsten - zunächst noch - aktiver Arbeitnehmer; (c) mit nur begrenzte
Der Gläubiger hat dem Drittschuldner die Kosten die diesem durch die Erteilung der Auskunft entstanden sind, nicht zu erstatten. Für die Geltendmachung von Ansprüchen des Lohnpfändungsgläubigers gegen den Drittschuldner auf Auskunftserteilung nach § 840 Z
Die tarifvertraglich angeordnete Vorlage eines ärztlichen Attestes bei Arbeitsunfähigkeit ist keine Voraussetzung für den Gehaltsfortzahlungsanspruch.
Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit (Abs. 3 Nr. 2).
Hinweispflicht bei drohendem Versorgungsschaden
b-c. Zulässigkeit einer Beschränkung der Revisionszulassung nur insoweit, als die Zulassung einen selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs betrifft, über den gesondert entschieden werden könnte, (c) auch im Falle eines Kündigungsrechtsstreits.
Anwendbarkeit der Vorschrift auf verheiratete Frauen mit eigenem Hausstand, ohne daß insoweit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. 11. 1979 (BVerfGE 52, 369) entgegensteht, (b) auch im Falle einer Krankenpflegeschülerin in überwiegend be
Schwangerschaft ist bei normalem Verlauf keine Krankheit im Sinne des Lohnfortzahlungsgesetzes, (c) anders bei außergewöhnlichen, graviditätsbedingten Beschwerden oder Störungen.
Eine Kündigung wird nicht allein deswegen »ungehörig« (und damit möglicherweise unwirksam), weil sie am 24. Dezember (Heiligabend) zugegangen ist.
Außerordentliche Kündigung im Falle tarifvertraglichen Ausschlusses der ordentlichen Kündigung: erforderliche Orientierung an der tatsächlichen künftigen Vertragsbindung (statt an der fiktiven Frist für die ordentliche Kündigung) im Rahmen der Interessena
Mitbestimmungsrechtliche Folgerungen für die Kündigung eines Arbeitnehmers bei Verhinderung des Betriebsobmanns und Fehlen eines Ersatzmanns: (b) keine Mitteilungspflicht nach § 102 Abs. 1 Satz 2; (c) keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zurückstellun
»Bei der Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Arbeitsverhinderung durch die Verbüßung einer Freiheitsstrafe geht es nicht um einen verhaltens- sondern um einen personenbedingten Kündigungsgrund. Es hängt von Art und Ausmaß der betrieblichen Auswirkungen ab
Eintritt der Rechtsfolgen des § 613 a BGB auch bei Betriebsübergang ohne Eigentumsübertragung oder ohne eine auf Dauer beabsichtigte Betriebsfortführung.
»Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses müssen die Möglichkeit haben, sich auf die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses gründlich vorzubereiten. Der Unternehmer kann [im Einzelfall] verpflichtet sein, Unterlagen mit umfangreichen Daten und Zahlen schon
c-d. Wirksame Vereinbarung eines Sozialplans, bei der der Sequester gemeinsam mit dem späteren Gemeinschuldner die Arbeitgeberseite vertritt, (d) auch ohne Beteiligung der (Konkurs-)Gläubiger.
Kriterien und Voraussetzungen für das Eingreifen des Insolvenzschutzes in Fällen vollständiger Betriebsbeendigung wegen offensichtlicher Masselosigkeit nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BetrAVG.
Aufhebung eines ohne Tatbestand abgefaßten Berufungsurteils auch dann, wenn die Revision erst aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen worden ist.
Tarifliche Ausschlußfrist (Abs. 4 Satz 3): Berufung des für Lohnschulden einer Handelsgesellschaft inanspruchgenommenen persönlich haftenden Gesellschafters auf eine Ausschlußfrist nur dann, wenn der Anspruch gegenüber der Gesellschaft nicht fristgerecht
Tarifliche Ausschlußfrist: Fristhemmung für die Geltendmachung von Provisionsansprüchen infolge vom Arbeitgeber schuldhaft unterlassener Erteilung einer notwendigen Abrechnung, (g) jedoch nur so lange, wie der (als Hilfsanspruch ebenfalls der Ausschlußfri
Mögliche Anrechnung einer im Ausland erworbenen Sozialversicherungsrente auf den Rentenanspruch nach einer Ruhegeldordnung.
Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag
Arbeitsentgelt: Berechnung des Mutterschutzlohns
Keine Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG auf Berufsausbildungsverhältnisse, daher keine Möglichkeit einer Auflösung des Ausbildungsverhältnisses auf Antrag des Auszubildenden nach einer vom Ausbildenden erklärten unwirksamen Kündigung.
a. Schließt ein Arbeitsverhältnis an ein Berufsausbildungsverhältnis zum gleichen Arbeitgeber an, so ist die Abgeltung von Urlaubsansprüchen aus dem Berufsausbildungsverhältnis ausgeschlossen. b. Solche Urlaubsansprüche sind nach den für das Arbeitsverhäl
Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze
Arbeitsverhältnis: Begründung durch Weiterbeschäftigung nach Endes des Ausbildungsverhältnisses, Verletzung der tarifvertraglichen Mitteilungspflicht
Arbeitsverhältnis: Rechtsstellung von Verwaltern einer Professorenstelle
Ein vom LAG gegen die Verwerfung einer Berufung durch Urteil zugelassenes, jedoch irrtümlich als »Revisionsbeschwerde« bezeichnetes Rechtsmittel ist als Revision zu behandeln.
Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag
Die Rechtskraft einer Entscheidung, mit der die Unwirksamkeit einer fristlosen »Verdachtskündigung« festgestellt wurde, hindert den Arbeitgeber nicht daran, nach dem Abschluß eines gegen den Arbeitnehmer wegen derselben Vorwürfe eingeleiteten Strafverfahr
Unwirksamkeit einer Vereinbarung, die - bei arbeitszeitabhängiger Vergütung - den Arbeitgeber einseitig zur Verkürzung der zunächst vereinbarten Arbeitszeit berechtigt.
Arbeitsverhältnis: Befristung, Wissenschaftlichen Mitarbeiter an einer Hochschule
Unwirksamkeit einer Vereinbarung, wonach das Arbeitsverhältnis zum Urlaubsende aufgelöst sein soll, dem Arbeitnehmer jedoch gleichzeitig die Wiedereinstellung unter der Bedingung zugesagt wird, daß er sich bis zu einem bestimmten, nach dem Urlaubsende lie
Möglicher Grund für eine fristlose Kündigung: Vermögensdelikte gegenüber dem Arbeitgeber, (g) insoweit notwendige Berücksichtigung der Dauer der bisherigen Betriebszugehörigkeit im Rahmen der Interessenabwägung.
Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich
Vergleich über Versorgungsansprüche: betriebsrentenrechtliche Zulässigkeit eines Prozeßvergleichs über tatsächliche Voraussetzungen eines Ruhegeldanspruchs.
»1. Verlangt eine tarifliche Verfallklausel, daß Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltendgemacht werden müssen, so verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn der Schuldner während des Laufes der Ausschlußfrist den Eindruck erweckt, ein
Tarifliche Ausschlußfrist (Abs. 4 Satz 3): keine Anwendung im Falle der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen des Arbeitnehmers nach § 113 Abs. 3 BetrVerfG im Konkurs des Arbeitgebers;
Pflicht des Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes zum Hinweis auf Zusatzversorgungsmöglichkeiten; (f) Schadensersatzpflicht bei unzureichender Belehrung.
1. Der Arbeitgeber verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, wenn er dessen Personalakten einem Dritten ohne Wissen des Betroffenen zugänglich macht. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Arbeitsvertrag und ein Personalkreditvertrag
Inhalt und Grenzen des Direktionsrechts; (c) Ausübung auf der Grundlage des § 315 Abs. 1 BGB nur nach billigem Ermessen; (d) unzulässige Zuweisung einer Arbeit, die den Arbeitnehmer vermeidbar in einen Gewissenskonflikt bringt.