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BAG - Entscheidung vom 29.08.1984

7 AZR 34/83

Normen:
BGB §§ 119, 123

Fundstellen:
DB 1984, 2707
DRsp VI(602)72a-b
NJW 1985, 646

'...[Es steht] rechtskräftig fest.., daß die von der Bekl. am 10.3.1982 erklärte Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung wirksam ist und zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Parteien geführt [...]
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