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BAG - Entscheidung vom 23.02.1984

6 ABR 22/81

Normen:
BetrVerfG § 82 Abs.2 S.1

Fundstellen:
BB 1984, 1984
DB 1984, 2098
DRsp VI(642)227b
SAE 1985, 27

'Das in § 82 Abs. 2 Satz 1 BetrVG [BetrVerfG] geregelte Recht, mit dem ArbGeber die dort genannten Themen zu erörtern, betrifft nur das Verhältnis zwischen ArbGeber und einzelnem ArbNehmer. Die in § 82 Abs. 2 Satz 2 [...]
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