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BAG - Entscheidung vom 20.03.1984

3 AZR 22/82

Normen:
BGB §§ 611 ff.

Fundstellen:
DB 1984, 1995
DRsp VI(610)180a
VersR 1984, 1101

'...Aus..der [vor Inkrafttreten des BetrAVG aufgestellten] Versorgungsordnung folgt, daß sich die Versorgungsobergrenze nur auf das zuletzt vor Versetzung in den Ruhestand bezogene Höchstgehalt beziehen kann. ...Soweit [...]
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