'...Aus..der [vor Inkrafttreten des BetrAVG aufgestellten] Versorgungsordnung folgt, daß sich die Versorgungsobergrenze nur auf das zuletzt vor Versetzung in den Ruhestand bezogene Höchstgehalt beziehen kann. ...Soweit [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!