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OLG Hamm - Entscheidung vom 19.08.1982

23 W 244/82

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 377 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
JurBüro 1983, 864

Die nach den §§ 21 Abs. 2 , 11 Abs. 2 RpflG als sofortige Beschwerde geltende Erinnerung der Beklagten ist unbegründet. Durch den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluß hat der Rechtspfleger u.a. die von den Parteien [...]
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