Anmerkung Brüggemann, FamRZ 1983, 525 Künftig fällig werdende Unterhaltsbeträge sind grundsätzlich nicht zu verzinsen: OLG Koblenz, FamRZ 1980, 583 . FamRZ 1983, 525 LSK-FamR/Hannemann, § 1613 BGB LS [...]
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