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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 02.12.1981

8 W 235/81

Normen:
ZPO § 756

Fundstellen:
DRsp IV(421)153c-d
MDR 1982, 416

Für Gläubiger wie Schuldner steht grundsätzlich lediglich die Erinnerung nach § 766 ZPO (dann § 793 ZPO ) offen; auch, wenn zu klären ist, ob eine Gegenleistung ordnungsgemäß erfolgt ist (KG, DGVZ 1989, 70). Die [...]
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