Der Strafausspruch hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Der Generalbundesanwalt hat hierzu ausgeführt: 'Die Strafkammer hat bei der Bemessung der Strafe für das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln straferschwerend [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!