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EuGH - Entscheidung vom 11.07.1979

Rs 59/79

Normen:
VerfO Art. 91 Abs. 3
EWG-Vertr Art. 93
EWG-Vertr Art. 175

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

NACH ARTIKEL 91 ABSATZ 3 DER VERFAHRENSORDNUNG WIRD ÜBER DEN ANTRAG , MIT DEM EINE PROZESSHINDERNDE EINREDE ERHOBEN WIRD , MÜNDLICH VERHANDELT , SOFERN DER GERICHTSHOF NICHTS ANDERES BESTIMMT. DER GERICHTSHOF HÄLT EINE [...]
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