Das Berufungsurteil weicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weder von dem Urteil des Senats vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - (BayVBl 1976, 281 ff; DÖV 1976, 347 ) noch von dem Urteil vom 6. Dezember 1968 - [...]
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