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BVerwG
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vor
»Dem Soldaten gegenüber ausgesprochene erzieherische Maßnahmen des vordisziplinaren Raumes sind nach der Wehrbeschwerdeordnung anfechtbar; sie unterliegen in vollem Umfange der Nachprüfung ihrer Rechtmäßigkeit durch die Wehrdienstgerichte.«
»1. Die Auswahl der Teilnehmer für die Generalstabsausbildung steht allein in dem an den Ernennungs- und Verwendungsgrundsätzen des § 3 SG sowie an der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten orientierten Ermessen des Bundesministers der Verteidigung. 2. Der Sol
»Zum Anspruch auf zweite Wiederholung des Stabsoffizierlehrganges unter besonderer Berücksichtigung inzwischen eingetretener Änderung des Ausbildungssystems und des Lehrstoffes.«
»Für Verfolgte nichtdeutscher Staatsangehörigkeit war Österreich kein Vertreibungsgebiet.«
»1. Aus Gründen des verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichbehandlung bestehen gegen § 122 Satz 1 BSHG mit seinem auf das Zusammenleben von Personen verschiedenen Geschlechts beschränkten Geltungswillen keine Bedenken. 2. Für die Annahme einer eheähnlich
»1. Die Verpflichtung eines Empfängers erweiterter Hilfe im Sinne des § 29 Satz 1 BSHG, die Aufwendungen zu ersetzen (§ 29 Satz 2 BSHG), geht bei seinem Ableben als Erblasserschuld auf den Erben über. 2. Die Beschränkung der Haftung auf den Nachlaß in den
Geltung der Neufassung des BBauG [1976] im Bodenverkehrs- und Bebauungsrecht; Legitimation des Teilungskäufers; Anforderungen an die Offenlegung einer Bebauungsabsicht, Errichtung eines Lagerplatzes als 'Bebauung', Privilegierung von der öffentlichen Vers
Entstehung und Verteilungsmaßstab im Erschließungsbeitragsrecht; Anforderungen an die Festsetzung im Bebauungsplan; Merkmale der Herstellung; Teilweise fehlende Widmung; Verjährung
»Die gemäß § 4 Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 332) gewährte Ausgleichszulage wird auch dadurch aufgezehrt, daß der Unterschied auf andere Weise als durch Beförderungen ausgegl
»1. § 36 Abs. 1 Nr. 2 BBG rechtfertigt die Versetzung eines Beamten des auswärtigen Dienstes in den einstweiligen Ruhestand nicht allein deshalb, weil der Beamte ein bestimmtes höheres, jedoch unter der gesetzlichen Altersgrenze liegendes Lebensalter erre
»1. Die 18 v. H., um die eine in der Ärztlichen Vorprüfung erbrachte Prüfungsleistung höchstens unter der Durchschnittsleistung aller Prüflinge im Bundesgebiet liegen darf, um die Prüfung nach der ersten Alternative des § 14 Abs. 5 AppO zu bestehen, berec
Erschließungsfunktion von Randsteinen; Unzulässigkeit einer Kostenspaltung
»1. Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts, welche die Verurteilung nach einem Strafgesetz nicht tragen, führen nicht zur Bindung des Disziplinargerichts nach § 18 Abs. 1 BDO. 2. Zum Disziplinarmaß bei Konnivenz nach § 357 StGB (Verleiten zu oder D
»1. Eine Mitwirkung am vorausgegangenen Verfahren, die nach § 54 Abs. 2 VwGO von der Ausübung des Richteramts ausschließt, kann auch darin liegen, daß der Richter an Maßnahmen der Aufsichtsbehörde mitgewirkt hat, durch die Art und Inhalt des angefochtenen
»Eine Heranziehung von Eltern mit Einkommen unter der Einkommensgrenze zu den Kosten einer Fürsorgeerziehung ihres Kindes bis zur Höhe der für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen kommt auch dann in Betracht, wenn die Fürsorgeerziehung in
»1. Liegt kein förmlicher Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem im Schadensgebiet des BFG belegenen Wirtschaftsgut vor, so kann der Tatbestand der Wegnahme auf Grund einer anderen Maßnahme im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BFG,
Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen immissionsschutzrechtlicher Genehmigung; Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung bei Hühnerställen
Erschließungsaufwand [Kostenspaltung]
Untersagung einer [formell und materiell illegalen] Nutzungsänderung; Gehemigungspflichtigkeit und -fähigkeit einer Nutzungsänderung; Umfang und Grenzen des [einfachen bzw. überwirkenden] Bestandsschutzes
»Fachausbildung i. S. des § 46 Abs. 4 Satz 1 SG (F. 1968) kann eine auch militärische Spezialkenntnisse vermittelnde besondere Ausbildung eines Berufssoldaten außerhalb des allgemeinen Truppendienstes sein. Kosten der Fachausbildung gemäß § 46 Abs. 4 Satz
»§ 46 Abs. 4 Satz 1 SG (F. 1968) erfaßt auch eine mit der militärischen Ausbildung verbundene besondere Ausbildung (Studium), die ein ehemaliger Berufssoldat im Rechtsverhältnis eines Offiziers auf Zeit erhalten hat. Die Erstattung der Kosten für ein mit
»Die Regelung des Hessischen Kirchensteuergesetzes und der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck über das besondere Kirchgeld, das von einem der steuerberechtigten Kirche angehörenden Ehegatten in glaubensverschiedener Ehe
Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags [öffentliche Grünfläche]
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
»Eine die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses ausnahmsweise rechtfertigende unbedachte Augenblickstat liegt auch vor, wenn der Täter bei der Unterschlagung amtlicher Gelder zwar zielstrebig handelt, aber ohne klare Vorstellungen über die rechtlichen Folg
»1. Ist die Durchführung von Schutzmaßnahmen nach §§ 36, 37 BSeuchG Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung übertragen, so ist das Land nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d BSeuchG zur Bestreitung der infolge der Durchführung der Schutzmaßnahmen entstehe
»Die §§ 2 Nr. 2, 12 a Abs. 1 USG (Leistungen zur Unterhaltssicherung für grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere) sind auf zivildienstleistende Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die als solche verwendet werden, nicht entsprechend anwendbar.«
Anforderungen an die Wiedereinbürgerung eines ehemaligen deutschen Staatsangehörigen
Festsetzungen über den Anschluß an Verkehrsflächen im Bebauungsplan
Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen; Bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Grundstücksteilung; Versagungsgrund der Unvereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung; Grundstücksgröße; gefahr der Ze
Fehlendes Feststellungsinteresse nach Rücknahme eines Verwaltungsakts bei unverändertem Sachverhalt
»1. Ob eine Beschwerde als truppendienstliche Beschwerde oder als Verwaltungsbeschwerde einzuordnen ist, richtet sich nach dem sachlichen Inhalt des Beschwerdevorbringens. Die Rechtsauffassung des Beschwerdeführers ist unerheblich. 2. Eine Beschwerde über
»1. Die vom Bundesminister der Verteidigung nach der ZDv 20/7 (Nrn. 701-711) zu treffende Entscheidung, ob ein Offizier des militärfachlichen Dienstes zu einer Ergänzungsausbildung zugelassen werden soll mit dem Ziel, ihn bei erfolgreicher Teilnahme in di
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Aufsichtsmaßnahmen des Landes einer Gemeinde gegenüber Verwaltungsakte sind und unter welchen Voraussetzungen sie dann von der Gemeinde angefochten werden können. Fordert das Land von einer Gemeinde in Anwendung v
»Aus Altersgründen verabschiedete Honorarprofessoren für Rechtswissenschaft an der Technischen Universität Berlin sind weiterhin korporationsrechtlich Hochschullehrer und deshalb als Rechtslehrer an einer wissenschaftlichen Hochschule postulationsfähig. I
»Aufenthaltswechsel im Verwaltungsverfahren hindert nicht die Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit der Ausstellungsbehörde für den Vertriebenenausweis. Auch der deutsche Ehegatte eines Vertriebenen kann nach § 1 Abs. 3 BVFG als Vertriebener gelten. Zur F
»Ein gedeckter Freisitz braucht nicht überdacht zu sein. Er muß aber in angemessener Weise gegen Sicht geschützt sein.«
Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien, Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte, Erstattungsverlangen durch Verwaltungsakt
»Der Dienstherr kann von einem Beamten bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst nicht die während des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf entstandenen allgemeinen Ausbildungskosten zurückfordern. Rückzahlungsvereinbarungen dieser Art
»Es kann dahingestellt bleiben, ob und inwieweit die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. März 1961 (MBl. NW. S. 497) in der
»1. Öffentliche Jugendhilfe ist nachrangig gegenüber der Erfüllung des Erziehungsanspruchs eines Kindes durch seine Familie, und zwar auch dann, wenn das Kind von seinen Großeltern erzogen wird. 2. 'Wirtschaftliche Hilfe' ist im Rahmen des Jugendwohlfahrt
»1. Empfängern einer Pflegezulage (§ 35 des Bundesversorgungsgesetzes) kann die einkommensunabhängige Erziehungsbeihilfe im Sinne der reinen Ausbildungskosten (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 KFürsV) nicht gewährt werden, wenn sie eine angemessene Lebensstellung erlang
»1. Der auf Maßnahmemilderung gerichtete Berufungsantrag eines früheren Soldaten gegen ein Urteil, das wegen eines als Dienstvergehen geltenden Verhaltens nach § 23 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative, SG auf Herabsetzung in den höchsten Mannschaftsdienstgrad la
»Die Pflicht des Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten, kann ebenso wie die Fürsorgepflicht des Vorgesetzten auch fahrlässig verletzt werden; Voraussetzung ist lediglich das Bewußtsein des Soldaten, daß es sich um einen Kame
»Wird mit der Verpflichtungsklage eine Schutzauflage nach § 17 Abs. 4 FStrG zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast begehrt, so muß dieser am Gerichtsverfahren beteiligt sein. Mit Rücksicht auf die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen durch die Lände
»Wird der Planfeststellungsbeschluß mit der Anfechtungsklage angefochten, so muß der Träger der Straßenbaulast am Rechtsstreit beteiligt werden. Mit Rücksicht auf die Auftragsverwaltung der Bundesstraßen durch die Länder führt dies jedoch nicht zur notwen
»Verwahrt die Bundeswehr Geld eines Soldaten, so haftet sie bei Unmöglichkeit der Rückgabe auf Schadensersatz aus Fürsorgepflichtverletzung, wenn sie das Geld des Soldaten nicht mit der Sorgfalt verwahrt hat, mit der sie eigenes Geld zu verwahren pflegt.«
»Zur Haftung eines im Schalterdienst der Deutschen Bundespost tätigen Beamten für Kassenfehlbestände und zur Verteilung der Beweislast.«
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einem Diebstahl zum Nachteil der Dienstbehörde.«
»1. Zum Begriff der angemessenen Lebensstellung im Sinne des § 25 a Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes. 2. Die Entscheidung, ob der Beschädigte eine angemessene Lebensstellung erlangt hat, ist im Vergleich mit derjenigen zu treffen, die er bei generalis
»Der in § 14 Abs. 1 Nr. 4 RepG bestimmte Ausschluß von der Entschädigung nach dem RepG ist nach Art. 3 Abs. 1 GG jedenfalls in den Fällen nicht zu beanstanden, in denen deutsche Staatsangehörige wegen ihrer Schäden an den im jeweiligen Territorium belegen
»Im Sinne des § 60 Abs. 1 Nr. 3 RepG 'geregelt' sind durch die in Artikel 8 Abs. 2 deutsch-österreichischer Finanz- und Ausgleichsvertrag bezeichneten Gesetze auch solche von deutschen Staatsangehörigen in Österreich erlittenen Besatzungsschäden an durch
»Bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes durch Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe kann der anzusetzende branchenübliche Schuldensatz, der sowohl langfristige als auch kurzfristige Betriebsverbindlichkeiten umfaßt, grundsätzlich nur dann
»Ein durch Entziehung von GmbH-Anteilen tatsächlich eingetretener Vermögensverlust eines Verfolgten kann nur dann zur Feststellung eines (fiktiven) Ostschadens führen, wenn die GmbH im Entziehungszeitpunkt entweder ihren Sitz im Ostschadensgebiet hatte od
»1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG steht weder der staatlichen Entscheidungsbefugnis über die Erteilung von Lehraufträgen entgegen noch fordert er die Verbindlichkeit von Berufungswünschen der Universität für die zur Berufung zuständige staatliche Stelle in dem
»Aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz folgt ein Recht des Hochschullehrers auf angemessene Berücksichtigung bei der Verteilung der vom Staat zur Verfügung gestellten Mittel, nicht dagegen ein allein am Bedarf des H
»§ 15 a Abs. 1 ZDG bleibt anwendbar auch, wenn der anerkannte Kriegsdienstverweigerer die Voraussetzungen des § 15 a Abs. 2 ZDG wegen der in dieser Vorschrift bestimmten Altersgrenze nicht mehr erreichen kann. Zur Ermessenswürdigung nach § 15 a Abs. 1 ZDG
»1. Zur zeitlichen Begrenzung der Dauer von Auslandsverwendungen. 2. Die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme ergibt sich nicht ohne weiteres daraus, daß bei ihrer Vorbereitung (Verwaltungs-)Vorschriften über die Einplanung, Vororientierung und Anhörung des be
»Zum Anspruch auf Beihilfe zu den Kosten einer vorübergehenden Unterbringung eines auf Dauer körperlich oder geistig Kranken, der dauernder Pflege bedarf.«
Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen
Ein Bebauungsplan tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit sich die Verhältnisse, auf die er sich bezieht, eine tatsächliche Entwicklung genommen haben, die die Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließen und dies
Liegen an einer Straße Grundstücke, die - etwa aus topografischen Gründen - auf Dauer einer Bebauung entzogen sind, so ist der beitragsfähige Aufwand uneingeschränkt auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Bei einseitig zum Anbau bestimmten Straße
Außerkrafttreten einer bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit
»1. Der Anlieger kann einen Eingriff in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Anliegerrecht - hier: durch eine (rechtswidrige) bau- oder straßenrechtliche Genehmigung fremder Straßennutzungen - abwehren. 2. Der Umfang des eigentumsrechtlich geschützten A
»Einzahlungen auf übernommene Einlagen sind keine Kredite i. S. von § 6 a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AWG (hier entschieden für Einlagen auf das Stammkapital bei Gründung einer GmbH).«
»Einzahlungen auf übernommene Einlagen sind keine Kredite i. S. von § 6 a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AWG (hier entschieden für neue Aktien bei Erhöhung des Grundkapitals).«
»Bei einer vom Bundesminister der Verteidigung verfügten Versetzung beginnt die Zweiwochenfrist, innerhalb deren der Soldat auf Antrag gerichtliche Entscheidung stellen muß, mit der Bekanntgabe der förmlichen Versetzungsverfügung zu laufen. Wird die Verse
»Die Überführung eines Soldaten auf Zeit von der Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes bei gleichzeitiger Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten ist eine Statusangelegenheit,
»1. Für Streitigkeiten zwischen den Vertragsländern des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig. 2. Bei der gemeinsamen Beaufsichtigung des Norddeutschen Rundfunks kann ein Land das Mitwirken eines andere
Es ist zulässig, die Höhe der Einheitssätze an einen Baukostenindex zu binden.
»1. Der Durchführung eines wiederaufgenommenen, der Feststellung der Unwürdigkeit dienenden Verfahrens nach § 61 SG steht weder die Entlassung des Betroffenen aus der Bundeswehr noch das Erreichen der allgemeinen Altersgrenze entgegen. 2. Nach der Zulassu
»Für die Anerkennung einer Familienzusammenführung des (hilfsbedürftigen) Geschädigten mit einem Stiefkind ist es erforderlich, daß die Familienbande zwischen ihnen spätestens zu dem Zeitpunkt bestanden haben, der als Stichtag für die Geltendmachung von L
Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die Erschließung
Voraussetzungen für die Revisibilität von Landesrecht; Abbruch von Wohnraum als 'Zweckentfremdung' i.S. des MRVerbG
»1. Der Stillstand eines Disziplinarverfahrens ist nur unter den Voraussetzungen des § 17 BDO und nach förmlicher Anordnung der Aussetzung zulässig. 2. Von einer Fristbestimmung nach § 66 Abs. 2 BDO kann trotz unangemessener Verzögerung der Untersuchung a
»Bei der lastenausgleichsrechtlichen Feststellung von Entziehungsschäden als sog. fiktive Vertreibungsschäden nach den Vorschriften der 7. FeststellungsDV in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 2 FG und § 230 a Abs. 1 LAG können Personen, denen der Erwerb der
»1. Anders als gegenüber einem Leistungsbescheid, durch den ein Aufbaudarlehen nach dem Lastenausgleichsgesetz zurückgefordert wird, kann der Empfänger des Aufbaudarlehens bei der nachträglichen Anrechnung von Aufbaudarlehen auf den Anspruch auf Hauptents
»Der Genuß alkoholischer Getränke unmittelbar vor und während des Dienstes als Schrankenwärter ist eine Dienstverfehlung, die in aller Regel nur im förmlichen Disziplinarverfahren zu verfolgen ist.«
»Für die Frage, ob ein Verhalten außerhalb des Dienstes die besonderen Merkmale des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG erfüllt, ist neben den Besonderheiten der Tat selbst die Gesamtpersönlichkeit des Beamten von Bedeutung.«
Fehlende bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfähigkeit unzureichend bestimmter Teilungsvorgänge;Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung; Keine Gleichbehandlung im Unrecht
Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine Änderung der materiellen Rechtslage
»Der Ausschluß von der Wählbarkeit zum ersten Bürgermeister in Bayern nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b des Gemeindewahlgesetzes auf Grund der dort genannten strafgerichtlichen Verurteilungen ist keine 'gesetzliche Rechtsfolge' im Sinne des § 49
»Die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit an einen Angestellten unterliegt auch nach dem neuen Recht nicht der Mitbestimmung des Personalrats (ebenso zum früheren Recht BVerwGE 15, 215).«
Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung eines mit deutschem Ehegatten verheirateten Ausländers
»Das angefochtene Urteil führt auch dann nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zur Zulassung der Revision wegen Abweichung, wenn es zwar im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Klage wegen angeblich unzureichender Rechtsschutzbeh
»Die Zurückschaffung Volksdeutscher aus der Karpatho-Ukraine, die in Sachsen in Lagern lebten, in ihre Heimat durch die sowjetrussische Besatzungsmacht im Jahre 1945 begründet keinen politischen Gewahrsam im Sinne des Häftlingshilfegesetzes und stellt kei
»Im Verfahren der Sprungrevision ist auch das Revisionsgericht an die materiellrechtliche Rechtsansicht gebunden, die das Berufungsgericht seiner die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverweisenden Entscheidung zugrunde gelegt hat.«
»1. Die in § 10 Abs. 2 der Graduiertenförderungsverordnung getroffene Regelung über die Weiterzahlung und Verlängerung des Stipendiums bei Unterbrechung des wissenschaftlichen Vorhabens gilt auch, wenn eine Frau durch Schwangerschaft und Entbindung veranl
»1. Die Gewährung von Ausbildungshilfe zum Besuch einer höheren Schule (eines Gymnasiums) kommt auch dann in Betracht, wenn der Schüler noch im volksschulpflichtigen Alter steht. 2. Diese Einbeziehung des Besuchs einer höheren Schule (eines Gymnasiums) in
»1. Die einen Reparationsschaden begründende Wegnahme von Wirtschaftsgütern kann bereits in einer unmittelbar durch die Feindgesetzgebung generell angeordneten Enteignung deutschen Vermögens liegen, wenn der frühere Eigentümer auf Grund dieser Gesetze kei
»1. Die im Jahre 1945 durchgeführte Enteignung von im Schadensgebiet des BFG gelegenen, einer als Hauptkriegsverbrecher 1946 verurteilten Person gehörenden Vermögensgegenständen (hier: landwirtschaftliches Vermögen) durch obrigkeitliche Maßnahmen steht au
»1. Die Ausgestaltung von Verwendungslehrgängen steht im Ermessen der zuständigen militärischen Dienststellen. 2. Verwendungslehrgänge können sowohl als Lehrgänge mit als auch als Lehrgänge ohne Prüfcharakter qualifiziert werden. 3. Der Gleichbehandlungsg
»1. Als Verwaltungsvorschriften erlassene Prüfordnungen sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Soweit sie im Interesse der Prüflinge erlassen sind, besteht unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein Anspruch auf Anwendung.
»Eine Dienstkraft, die durch die im Wahlanfechtungsverfahren beantragte Berichtigung des Wahlergebnisses ihren Sitz im Personalrat verliert, hat weder ein Recht auf Beteiligung am Beschlußverfahren noch kann sie den den Sitzverlust herbeiführenden Beschlu
»Zum Begriff der 'ähnlichen Versorgung' im Sinne der beamtenrechtlichen Kürzungsregelung beim Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge (hier: Ruhegeld für Arbeitnehmer der Berliner Verkehrs-Betriebe).«
»Ausbildungsförderung für eine Studienfahrt wird nur geleistet, wenn diese als Teil der Ausbildung in der Ausbildungsordnung verbindlich vorgeschrieben ist.«
»Zu den Voraussetzungen einer förderungsfähigen 'weiteren' oder 'anderen' Ausbildung nach Scheitern in einer Abschlußprüfung der ersten Ausbildung.«
»Es verstößt gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit von Personalratssitzungen, wenn eine dem Personalrat nicht angehörende Dienstkraft zur Protokollführung oder als Schreibhilfe zur Anfertigung der Niederschrift an den Sitzungen des Personalrats teilnimm
»Die Anspruchsberechtigung nach § 37 RepG kann nicht rechtsgeschäftlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erworben werden; § 229 Abs. 1 Satz 4 LAG ist im Rahmen des § 37 RepG nicht entsprechend anwendbar.«
»Ein Deutscher, der bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres seinen ständigen Aufenthalt nach Italien verlegt hat und die weiteren Ruhensvoraussetzungen erfüllt, ist auch dann nicht uneingeschränkt wehrpflichtig geworden, wenn er im Geltungsbereich des
»1. Zur Anfechtbarkeit fernschriftlich voraus bekanntgegebener Verfügungen. 2. Der Einsatz eines Soldaten auf einem herausgehobenen Dienstposten gibt ihm keine Anwartschaft im Rechtssinne darauf, auf einer gleichwertigen Stelle weiter eingesetzt zu werden
Einheitssätze für Gehwege und Straßenentwässerung im Erschließungsbeitragsrecht; Funktionaler Begriff der Entwässerung; Aufwandermittlung; Anderweitig gedeckter Aufwand
Einheitssätze sind nicht deshalb unzulässig, weil entsprechende Kosten in der Gemeinde bisher nicht angefallen sind. Die Gemeinde darf auf Kosten zurückgreifen, die erfahrungsgemäß in der Gegend zu zahlen sind.
Einheitssätze für Straßenentwässerung bei funktionalem Zusammenhang der Entwässerung
Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung von Bebauungsplänen; Bauplanungsrechtliches Abwägungsgebot und subjektive Rechte; Entwicklung von Bebauungsplänen aus dem Flächennutzungsplan; Verwaltungsgerichtliche Verban
»Eine einmalige im Jahr gezahlte Jahresprämie (Treue-, Leistungs-, Anwesenheitsprämie) gehört nicht anteilig zu dem 'weitergewährten' und infolgedessen vom Bund zu erstattenden Arbeitsentgelt im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 ArbplSchG.«
»Zu den Voraussetzungen und zum Wegfall der Wehrdienstausnahme für Helfer im Katastrophenschutz. Ein Sachverhalt, der entstanden ist, nachdem und weil ein Wehrpflichtiger den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes ohne die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 WPflG er
»1. Zum Begriff der Angemessenheit der Wohnung (hier: Aufnahme der vor dem Umzug nicht zur häuslichen Gemeinschaft des Beamten/Soldaten gehörenden Mutter). 2. Zum Begriff der 'zwingenden persönlichen Gründe' für eine vorübergehende Umzugsverhinderung.«
Pflichten bei Rücknahme einer rechtswidrigen Auflassungsgenehmigung
Wer gewerbsmäßig Unfallersatzwagen vermietet und es geschäftsmäßig übernimmt, für unfallgeschädigte Kunden unter Abtretung ihrer Schadensersatzforderungen an Erfüllungsstatt die Schadensregulierung durchzuführen, bedarf der Erlaubnis nach dem Gesetz zur V
»Wer gewerbsmäßig Unfallersatzwagen vermietet und es geschäftsmäßig übernimmt, für unfallgeschädigte Kunden unter Abtretung ihrer Schadensersatzforderungen an Erfüllungs Statt die Schadensregulierung durchzuführen, bedarf der Erlaubnis nach dem Gesetz zur
»Bei der Gewährung von Erholungsfürsorge ist der Betrag ersparter Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt nach § 27 a Abs. 2 Satz 3 des Bundesversorgungsgesetzes ohne Berücksichtigung der für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge geltenden Einkom
»1. Die Stillegung eines Betriebes kennzeichnet in aller Regel eine Lage, in der dem Interesse des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses während der in § 9 Abs. 1 Satz 1 des Mutterschutzgesetzes bestimmten Schutzfrist Vorrang vor dem Inte
»Zu den Voraussetzungen für den Erlaß einstweiliger Maßnahmen - hier einer Kommandierung - bei Verdacht schuldhafter Dienstpflichtverletzungen.«
»1. Für das Erfordernis der Untersuchung nach dem Fleischbeschaugesetz genügt jede Fleischbeimengung, es sei denn, daß der Fleischanteil so gering ist, daß er neben den sonstigen Bestandteilen eine ganz nebensächliche und untergeordnete Rolle spielt und n
»Die Anordnung, mit der es Soldaten verboten wird, ihre mit politischen Plaketten oder Teilen davon versehenen Privatkraftfahrzeuge auf Bundeswehrgelände abzustellen, verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 1 GG.«
Fehlender Charakter einer Erholungslandschaft bei Außenbereichsvorhaben
Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen Erschließungsanlage; Gültiger Verteilungsmaßstab als Voraussetzung für die Erhebung einer Vorausleistung; Mängel des Verteilungsmaßstabs; Heilung eines rechtswidrigen Bescheides
Recht zur Erhebung von Gebühren für Flugsicherung im unteren Luftraum
Merkmale 'erschlossene Grundstücke' in § 131 und § 133 BBauG
»Ein Fährbetrieb hat seine Betriebsstätte an der festen Stätte, von der aus der Fährbetrieb durchgeführt wird, wenn die Fähren dem Verkehr innerhalb derselben Region dienen. Fremdenverkehr hat einen Einkommenszufluß zur Folge. Dieser ist jedoch nicht das
»Der Vorsitzende hat in Angelegenheiten einer Gruppe, der er nicht angehört, grundsätzlich den Personalrat gemeinsam mit dem von der betreffenden Gruppe nach § 32 Abs. 1 Satz 3 BPersVG gewählten Vorstandsmitglied zu vertreten. Auf ein nach § 33 BPersVG zu
»1. Fernmeldegebühren können im Verwaltungsverfahren vollstreckt werden. Dies verstößt nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG. 2. Verwaltungsakte im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zur Beitreibung von Fernmeldegebühren können vor den Verwaltungsgerichten angef
»1. Ein Hoheitsrecht des Bundes (Recht zur Erhebung von Gebühren für Flugsicherung im unteren Luftraum) ist auf eine zwischenstaatliche Einrichtung (Eurocontrol) auch dann gemäß Art. 24 Abs. 1 GG 'durch Gesetz' übertragen, wenn der Hoheitsverzicht durch R
»Der Beamte darf weder streiken noch durch streikähnliche Maßnahmen ('Dienst nach Vorschrift') seine Dienstleistung unter das dienstlich gebotene und zumutbare Maß herabsetzen.«
Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem Entschädigungsanspruch; Begriff der zum Anbau bestimmten Straße; Begriff der von der Anlage erschlossenen Grundstücke i.S. von § 131 Abs. 1 und § 133 Abs. 1 BBauG; Teilweise Aufhebung ein
Antragsrecht des Teilungskäufers; Gebot der Offenlegung
»Legt die oberste Landesstraßenbaubehörde als Beigeladene ein Rechtsmittel gegen ein Urteil ein, mit dem die beklagte Baugenehmigungsbehörde zur Erteilung einer nach § 9 Abs. 2 und 3 FStrG zustimmungsbedürftigen Baugenehmigung verurteilt wird, so kann sie
»1. § 230 Abs. 1 Satz 2 zweite Alternative LAG eröffnet die Antragsberechtigung nur, wenn der Aufenthalt im Anschluß an den einjährigen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet oder in Berlin (West) in das westliche Ausland verlegt worden ist. 2. Wer im Bunde
»Die Befangenheitsregelung des § 26 Abs. 2 Nr. 3 WDO ist bei der Entscheidung über Wehrdisziplinarbeschwerden durch Disziplinarvorgesetzte entsprechend anzuwenden.«
»§ 3 Abs. 4 und § 4 2. WoGG sind auf Verlobte, die einen gemeinsamen Hausstand führen, weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. Eine finanzielle Unterstützung, die einer der Verlobten von seinem Partner erhält, ist bei der Berechnung des Jahreseink
»Im Wege des Härteausgleichs nach § 12 Häftlingshilfegesetz können nur Leistungen zugelassen werden, die im Häftlingshilfegesetz vorgesehen sind. Dabei müssen die im Häftlingshilfegesetz für die einzelne Leistung aufgestellten besonderen Voraussetzungen g
»Hebt der höhere Vorgesetzte auf die weitere Beschwerde des Soldaten einen Beschwerdebescheid wegen Unzuständigkeit oder Inhabilität des erlassenden Vorgesetzten auf und erläßt er zugleich in eigener Zuständigkeit einen neuen Bescheid über die Beschwerde,
»Zur disziplinaren Bedeutung eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der 'Verdingungsordnung für Bauleistungen' zur Behandlung von Angeboten bis zur Auftragserteilung.«
»1. Die Festsetzung des Grundbeitrages zur Industrie- und Handelskammer bedarf nicht der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. 2. Kammerzugehöriger (§ 2 Abs. 1 IHKG) kann auch sein, wer eine gewerbliche Tätigkeit nicht ausübt (Abweichung vom Urteil vom 2. Sep
»1. Auch der deutsche Ehegatte eines ausgewiesenen Ausländers ist in dem Anfechtungsprozeß gegen die Ausweisungsverfügung nicht notwendig beizuladen. 2. Zu den Voraussetzungen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsgrundes im Sinne des Art. 2 Abs. 2 d
»1. Ein Kraftfahrzeug ist im Rahmen der Maßnahmen der Eingliederungshilfe ein Hilfsmittel für den Behinderten; es soll ihm unmittelbar dienen. 2. Eingliederungshilfe für Behinderte und Hilfe zur Pflege schließen sich nicht von vornherein gegenseitig aus.
»Bei der Freistellung der Vorstandsmitglieder sind in erster Linie die von den Gruppen gewählten Vorstandsmitglieder vorzuschlagen. Nach § 33 BPersVG zugewählte Vorstandsmitglieder können, auch wenn zur Freistellung bereite Gruppenvorstandsmitglieder noch
»Zur Frage, ob eine rechtmäßige Überleitung von Unterhaltsansprüchen die Rechtmäßigkeit der Gewährung von Ausbildungsförderung voraussetzt (hier verneint für die gemäß § 36 BAföG an eine Glaubhaftmachung geknüpfte Bewilligung von Vorausleistungen).«
Binnenfischerei als Landwirtschaft; Errichtung eines Schuppens für Sportfischerei im Außenbereich; Bevorzugte Zulassung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 1976; Erforderlichkeit eines Schuppens; Landesrechtliche Pflicht zur Erhaltung und Hege des Fischbestands
Beruhen des Verfahrensausgangs auf Verletzung des rechtlichen Gehörs; Fehlende Privilegierung bei ungenehmigter Fischzucht im Außenbereich
»1. Für einen Antrag auf Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung zur Gewährung von Sonderurlaub ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten auch dann gegeben, wenn der Urlaub ausschließlich wegen der zugleich beantragten Belassung der Bezüge a
Beitragserhebungspflicht der Gemeinden [Erschließungsbeiträge]; Beitragsverzicht; Vergleichsvertrag; Unbillige Härte
»Ein zu einer Dienststelle abgeordneter Beamter ist nicht Angehöriger dieser Dienststelle im Sinne von § 51 Satz 2 BDO.«
»Ein in der Tschechoslowakei lebender deutscher Volkszugehöriger, der die Tschechoslowakei verließ, um mit seinem in der DDR lebenden Ehegatten zusammenleben zu können, ist dadurch nicht Aussiedler im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes geworden. Ein deu
»Ein mit seinen Eltern oder u. U. mit einem Elternteil zusammenwohnender Studierender erhält grundsätzlich auch dann (nur) den niedrigeren, für die 'bei' ihren Eltern wohnenden Auszubildenden vorgesehenen Bedarfssatz für die Unterkunft, wenn die Umstände
»1. Eine Veränderung der durch § 45 Abs. 1 FlurbG privilegierten Flächen setzt nicht zwingend voraus, daß der Verfahrenszweck diesen Eingriff 'unumgänglich notwendig' macht (Modifizierung bisheriger Rechtsprechung). 2. Eine allgemeine Freistellung bestimm
»Versagung einer Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Klagefrist kommt auch dann in Betracht, wenn der schuldhaft unrichtig in die Klageschrift eingesetzte Adressat (eine Behörde) bei schnellerer Bearbeitung noch den rechtzeitigen Eingang bei Gericht hät
»Art. 5 Abs. 3 GG läßt eine gesetzliche Regelung der Habilitation dahin zu, daß mit der Habilitation nur noch die Lehrbefähigung festgestellt, nicht aber zugleich die Lehrbefugnis erteilt wird.«
»1. Maßgebend dafür, ob die befürchtete Verfolgung eine politische ist, sind die Gründe, aus denen der Verfolgerstaat die befürchtete Verfolgung betreibt. Soweit früheren Urteilen des Senats die Auffassung zugrunde liegt, die begründete Furcht vor Verfolg
»Die Entlassung eines Dienstpflichtigen aus dem Zivildienst gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 3 ZDG, weil das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Einberufungsbescheid angeordnet hat, ist eine einstweilige, aber keine endgültige Entlassung
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsverhältnis in der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung, das erst nach Beginn des Zivildienstes (Wehrdienstes) voll wirksam wird, im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 Arbp
»Die Anerkennung einer von einem Vertriebenen im November 1957 in der Tschechoslowakei abgelegten juristischen Prüfung, die ihn dort zum Richteramt befähigte, als der zweiten juristischen Staatsprüfung gleichwertig, richtet sich danach, ob die Prüfung dem
Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage und deren Grenzen in der Erschließungsbeitragssatzung [Beleuchtung]; Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
Ordnungsverfügung gegen Kabelabbrennung trotz Genehmigung nach BImSchG; Fehlende Privilegierung bei Überschreitung der unvermeidbaren Umweltbelastung
»Für die Wirkungen eines Antrages auf Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags nach Art. III § 7 NOG, § 110 Abs. 2 BDO ist der Eingang bei der Regelungsbehörde maßgebend und nicht der spätere Eingang beim Bundesdisziplinargericht.«
»Auf den Umständen der Tat selbst beruhende Zumessungserwägungen haben bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 14 BDO außer Betracht zu bleiben.«
»1. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 342 Abs. 2 Nr. 2 LAG setzt voraus, daß der Schaden 'nachträglich', d. h. nach Ergehen des Feststellungsbescheides, ausgeglichen wird. 2. Die Regelung des § 21 a Abs. 2 FG ist trotz ihres rückwirkenden Inkraftt
»1. Zum Genehmigungserfordernis für den Abbruch von Wohngebäuden (im Anschluß an BVerwG 8 C 44.76). 2. Zur Abgrenzung der Fälle, in denen die einer Genehmigung beigefügte Auflage nur gemeinsam mit der Genehmigung richterlich überprüft werden kann, weil de
»Zum Disziplinarmaß bei Ruhestandsbeamten.«
»1. Die rechtlich als Betrug bewertete Wegnahme von Waren aus Selbstbedienungsläden durch Manipulationen zum Erschleichen eines geringeren Preises rechtfertigt für sich allein noch keine schwerere Disziplinarmaßnahme als bei sonstigen Wegnahmehandlungen i
»Abfindungsgrundstücken anhaftende dauernde Beeinträchtigungen, die eine beständige Minderung der Landnutzung bewirken oder einem sich dauernd auswirkenden Flächenentzug gleichzusetzen sind, sind in der Flurbereinigung grundsätzlich durch entsprechende La
»1. Ist eine Familie hilfebedürftig, so hat jedes Familienmitglied einen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, ungeachtet des Umstandes, daß die Hilfe nach der Stellung des Familienmitgliedes im Haushalt und nach dem Alter unterschiedlich
»Unter der Geltung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in seiner ursprünglichen Fassung lagen die Voraussetzungen für die Leistungen von Ausbildungsförderung nicht mehr vor, wenn der Besuch einer Fachhochschule durch das Bestehen der Abschlußprüfung b
»Die Frage, ob der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln auf einer bestimmten Strecke befriedigend bedient werden kann, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Stellung des Antrages auf Genehmigung eines Linienverkehrs auf dieser Strecke (Bestätigung