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BVerwG - Entscheidung vom 11.04.1975

IV B 37.75

Normen:
BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 4

Fundstellen:
BauR 1975, 396
Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 3

Die Beschwerde bleibt erfolglos. Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, [...]
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