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BVerwG
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»1. Der Bundesminister der Verteidigung ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nicht verpflichtet, die durch Erlaß vom 11. Oktober 1973 für die an den Bundeswehr-Hochschulen studierenden Soldaten getroffene Anzugsregelung auf Soldaten an Bundesw
»Die Wehrersatzbehörde ist nicht zuständig für die Anordnung, ein Wehrpflichtiger, der Haftschalen trägt, habe nach Antritt des Wehrdienstes eine Brille zu tragen.«
»Für Juden, gleich wo sie gewohnt haben, ist das Bekenntnis zum deutschen Volkstum nur für die Zeit vor dem 30. Januar 1933 zu prüfen. Ihr späteres volkstumsmäßiges Verhalten ist rechtlich unerheblich (Zusammenfassung und Bestätigung der bisherigen Rechts
»1. Der im Schadensgebiet des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes (BFG) an einem Wirtschaftsgut entstandene Nichtantrittsschaden im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 BFG ist zugunsten der nach bürgerlich-rechtlichen Vorschriften berechtigten Erben des i
»1. Der nach § 266 Abs. 2 LAG berücksichtigte Ehegatte haftet mit seinem eigenen noch nicht erfüllten Anspruch auf Hauptentschädigung für an seinen verstorbenen Ehegatten zuviel gezahlte Beträge an Kriegsschadenrente. 2. Verzichtet der im Zeitpunkt des To
»1. Die Heranziehung zum Wehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten ist keine Wehrdienstausnahme, sondern stellt eine zur Vermeidung einer solchen angeordnete modifizierte Form der Heranziehung zum Grundwehrdienst dar (§ 5 Abs. 2 WPflG). 2. Wie jede an
Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten Erschließungsbeitragsbescheid; Vorbeugender Rechtsschutz mit Hilfe einer Feststellungsklage
»1. Der im Beamtenverhältnis auf Probe vor der Zweiten Prüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen im Lande Rheinland-Pfalz zu absolvierende zweite Ausbildungsabschnitt ist eine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG. 2. Die von Bewerbern
»Die Besteuerung des Haltens von Unterhaltungsapparaten (Geschicklichkeitsautomaten) nach dem Steuersatz von 1/2 v. H. des Erstanschaffungspreises ist mit dem Grundgesetz vereinbar.«
»1. Bei den von § 62 Abs. 3 G 131 erfaßten Berliner Beamten war ein Wohnsitz in Berlin-West nicht erforderlich. 2. Die Unterstützungsbedürftigkeit eines in Berlin-Ost wohnenden früheren Berliner Beamten ist nach den allgemeinen dortigen Lebensverhältnisse
»1. Ansprüche aus Fremdverwertung einer Erfindung, die gemäß § 8 PatG von Dritten genutzt werden konnte, waren nicht gegen den Fremdbenutzer, sondern gegen das Reich gerichtet; ihr vertreibungsbedingter Verlust ist gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 FG nicht feststel
»1. Bei Anwendung des § 18 Abs. 2 FG ist bei der Ermittlung des Anteilswertes grundsätzlich von den Verhältnissen der Kapitalgesellschaft am 31. Dezember 1939 auszugehen; Abweichendes gilt nur, wenn die Kapitalgesellschaft entweder nach diesem Stichtag ne
»1. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BFG liegt der Tatbestand der gemäß § 4 Abs. 1 BFG feststellungsfähigen Wegnahme eines Wirtschaftsgutes auch dann vor, wenn zwar allgemeine Maßnahmen der Wirtschaftsplanung einschließlich Währungsmaßnahmen den Vermögens
»Zur Abgrenzung von Besatzungsschäden und Reparationsschäden. Zum Verantwortungsbereich einer Besatzungsbehörde. Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung besatzungsrechtlicher Fristen.«
»Zur Maßnahmebemessung bei einem durch einen Postbeamten während der Ausübung seines Dienstes begangenen Diebstahl auf einem Privatgrundstück, das er bei seiner dienstlichen Verrichtung zu betreten hatte.«
»1. Das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Zweite Fernstraßenänderungsgesetz bleiben bei der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung der vor ihrem Inkrafttreten erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse nach dem Bundesfernstraßengesetz ohne Anwendung. 2. Schr
Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen; Zulässigkeit einer Diskothek im allgemeinen Wohngebiet
Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen
Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang i.S. von § 35 Abs. 3 BBauG
»1. § 3 Satz 1 AZVO läßt auch wegen unvorhergesehener Arbeitsausfälle einen Ausgleich durch Mehrarbeit zu. 2. Zum Begriff der Ruhepause.«
»Bei Amtsunterschlagung kann ein Absehen von der Höchstmaßnahme ausnahmsweise vertretbar sein, wenn zu der vorhandenen Ersatzfähigkeit und Ersatzbereitschaft weitere besondere Milderungsgründe hinzutreten.«
»Verzögerungen in der Behandlung eines Gesuches des Soldaten, das im weiteren Verlauf des Verfahrens in den Entscheidungsbereich der allgemeinen Verwaltungsgerichte fallen würde, können nicht gesondert zum Gegenstand eines Antragsverfahrens vor den Wehrdi
Auslegung von Bebauungsplänen; Außenbereichsvorhaben; Sicherung der Erschließung
Das Wasch- und Toilettenhaus eines Campingplatzes mit ständigen Stellplatzmietern ist nicht privilegiert, weil ein solches Vorhaben nicht im Außenbereich ausgeführt werden 'soll'. Das Tatbestandsmerkmal des Sollens erfordert eine Wertung. Camping- und Zel
Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich
»1. Die von Bewerbern um Übernahme in den Beamtendienst geforderte Gewähr des jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist ein persönliches Eignungsmerkmal im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG und hat
Voraussetzungen für ein Ausnahme von Anbauverbot an Bundesfernstraßen
Die Gemeinde darf aus dem Vorausleistungsbescheid nicht vollstrecken, solange der Herangezogene nicht bauen darf (z.B. wegen Erlöschens der Baugenehmigung).
Voraussetzungen für die Heranziehung zur Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag bei Erlöschen der Baugenehmigung; Vollziehungshindernis
»1. Zur Erschließung der anliegenden Grundstücke sind im Sinne des § 9 Abs. 1 FStrG Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen dann 'bestimmt', wenn ihretwegen eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke sowohl tatsächlich möglich als
Rechtswirkungen eines Negativattests
»Die Frage, ob ein außerdienstliches Dienstvergehen im Sinne von § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG vorliegt, kann nicht losgelöst von einer früheren einschlägigen Vortat betrachtet werden.«
»1. Der Erstattungsanpruch nach Ausschließung von der Gewährung von Ausgleichsleistungen gemäß § 360 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 LAG ist jedenfalls für die Zeit bis zum Erlaß des Rückforderungsbescheides dann nicht verzinslich, wenn der Empfänger den Mangel
Zulässigkeit einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt im Mischgebiet
»1. Wird ein unanfechtbar gewordenes Lehrgangsergebnis unter neuen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkten überprüft, ohne daß sich die prüfende Dienststelle auf die bereits abgelaufene Beschwerdefrist und auch nicht darauf beruft, daß über das Leh
»1. Die Verfügungsbeschränkungen, denen Betriebsvermögen im Schadensgebiet des BFG nach dem Devisengesetz der DDR und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen unterworfen ist, stellen allgemeine Maßnahmen der Wirtschaftsplanung i. S. von § 3 Abs. 3 S
»1. Eine nachträgliche Werterhöhung bei einzelnen Grundstücken des Flurbereinigungsgebiets kann nur dann den festgestellten Schätzwert der Einlage berühren, wenn sie nicht durch Maßnahmen der Flurbereinigung selbst entstanden ist. 2. Zur Frage der Zurückv
»1. Die Vermögenseinbußen, die dem Kontoinhaber eines im Schadensgebiet befindlichen Devisenausländerkontos B auf Grund der in devisenrechtlichen Bestimmungen der DDR allgemein angeordneten Verfügungsbeschränkungen entstanden sind und noch entstehen, sind
»Der Inhaber eines Devisenausländerkontos B kann eine Schadensfeststellung wegen Wegnahme des Kontogegenwertes beanspruchen, wenn es ihm mit Rücksicht auf die Devisenvorschriften der DDR objektiv nur noch möglich wäre, bei einem persönlichen Aufenthalt im
»1. Eine Zusage auf Erlaß der Gewerbesteuer, die die Behörde aus Anlaß der Standortverlegung eines Betriebes macht, ist auch dann nicht durch § 131 AO gedeckt, wenn der Steuererlaß nicht auf (unzulässige) außersteuerliche Erwägungen der Wirtschaftspolitik
»1. Die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens kann bei Vorliegen besonderer Umstände eine in die Rechtssphäre des übergangenen Soldaten eingreifende Maßnahme zum Inhalt haben. 2. Das bloße Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung und der 'Aufba
»Ein Vertriebener, der die Eigenschaft als Vertriebener durch Abstammung von einem Vertriebenen erworben hat, kann nicht nach dem Zweiten Titel des Dritten Abschnitts des Bundesvertriebenengesetzes in die Landwirtschaft eingegliedert werden.«
»Nichtigkeitsklagen wegen mangelnder Vertretung nach Vorschrift des Gesetzes sind jedenfalls dann gegen das letzte Urteil der Tatsacheninstanz zu richten, wenn ein anschließend im Rechtsmittelverfahren ergangener Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts nic
»Leibrenten, die als Gegenleistung für den Erwerb eines Hausgrundstücks zu entrichten sind, zählen sozialhilferechtlich nicht zu den laufenden Kosten für die in diesem Hause genommene Unterkunft, auch wenn das Hausgrundstück zum Schonvermögen gehört.«
»Die Leistung von Ausbildungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz kann unter Beachtung des Nachrangs der Sozialhilfe neben der Leistung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Betracht kommen.«
»1. Die einkommensunabhängige Erziehungsbeihilfe im Sinne der reinen Ausbildungskosten (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 KFürsV) kann einem Beschädigten nicht mehr gewährt werden, wenn er eine angemessene Lebensstellung erlangt hat und sich erhalten kann. 2. § 23 Abs. 5
Grünflächen sind beitragsfähig, wenn sie nach städtebaulichen Gesichtspunkten notwendig sind. Erschlossen werden nur Grundstücke bis zu etwa 200 m Luftlinienentfernung.
Erschlossensein von Grundstücken durch eine Grünanlage
Keine Privilegierung der Fischerei im Außenbereich
»1. Für Wirtschaftsgüter, Ausbauten und Erweiterungen, die nachweisbar vor dem 19. Februar 1973 bestellt worden sind oder mit deren Herstellung vor diesem Zeitpunkt begonnen worden ist, ist eine Bescheinigung des Bundeswirtschaftsministers bei Vorliegen d
»1. Die Freiheitsentziehung, die ein Soldat aus Anlaß seiner Tat durch vorläufige Festnahme erlitten hat, ist nicht nach § 8 Satz 2 WDO bei Verhängung des Disziplinararrestes zu berücksichtigen, sondern kann nach § 35 WDO angerechnet werden. 2. Die Anrech
»1. Das Truppendienstgericht hat in einem Disziplinararrest-Beschwerdeverfahren bei Prüfung der Frage, ob § 8 WDO anzuwenden ist, auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung abzustellen. 2. Das Truppendienstgericht hat bei der Beschwerdeentscheidung § 8 Satz 2
»Zum Disziplinarmaß bei außerhalb des Dienstes begangenen fortgesetzten Unzuchtshandlungen an Kindern.«
»1. Im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt (Abschnitt 2 des Bundessozialhilfegesetzes) umfaßt der notwendige Lebensunterhalt (§ 12 Abs. 1 BSHG) das Fernsehen nicht. 2. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Vermittlung des Fernsehens in Einzelfällen zu den
»Durch die im Bundesausbildungsförderungsgesetz bestimmte Regelung des Rangverhältnisses zwischen Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz und Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sind dem entgegenstehende Verwaltungsvor
»1. Zum Begriff der Einrichtung zur teilstationären Betreuung. 2. Zur Erstattung von Kosten, die einem blinden Schüler durch Fahrten in die Blindenschule entstehen. 3. Behördliche Zuständigkeitsstreitigkeiten als Grund für die Überschreitung der Jahresfri
Nachträgliche Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zum Ausbau einer Erschließungsanlage
Ein auf der rechten Straßenseite 10 m hinter der Einmündung dieser Straße in einem Platz aufgestelltes Vorschriftszeichen 283 (Halteverbot), das an seinem unteren Teil einen von der Fahrbahn wegweisenden weißen Pfeil trägt, begründet, wenn kein weiteres V
Die Vorausleistung darf nur in einem angemessenen zeitlichen Zusammenhang mit der Baugenehmigung gefordert werden. Als zeitliche Grenze kommt die Verwirkung in Betracht, wenn umstände vorhanden sind, die ein Vertrauen des Eigentümers darauf begründeten, e
Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung
Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Entstehung und Verwirkung
»1. Die Anfechtung der Wahl des Präsidiums setzt nicht die Verletzung eigener Rechte des Wahlberechtigten voraus; es genügt die Darlegung einer objektiven Gesetzesverletzung. 2. Das Vorbringen des Anfechtenden braucht lediglich die Möglichkeit einer Geset
»Überschreitet das Gericht die Zweiwochenfrist für die vollständige Abfassung des verkündeten Urteils und übergibt es das vollständige Urteil auch nicht alsbald nach Ablauf dieser Frist der Geschäftsstelle, so beeinträchtigt dies nicht notwendig die Beurk
Vereinbarkeit eines Vorhabesn mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
»1. Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten, der im Betrieb des zur Kündigung entschlossenen Arbeitgebers zumutbar nicht weiter beschäftigt werden kann, darf nicht allein mit der Begründung versagt werden, außerhalb
Voraussetzungen für einen Verzicht auf Erhebung von Erschließungsbeiträgen aufgrund Erschließungsvertrags; Begriffe des 'öffentlichen Interesses' und der 'unbilligen Härte' i.S. von § 135 Abs. 5 BBauG
Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer Baugenehmigung; Gerichtliche Feststellung der materiellen Baurechtswidrigkeit
»Zur Erstattung von Hinterbliebenenbezügen, die zu Unrecht an Angehörige eines vermeintlich toten Beamten gezahlt worden sind.«
»Ist - wenn auch aus kriegsbedingten Gründen - die Fortschreibung des zuletzt festgestellten und bekannten Einheitswertes unterblieben, so darf im Rahmen der Schadensberechnung bei Vertreibungs- oder bei Reparationsschäden anstelle des bekannten Einheitsw
»Erben eines Nichtstichtagsvertriebenen im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes, der in der DDR oder Berlin-Ost wohnhaft war und dort nach dem 31. Dezmeber 1964 verstorben ist, können den Schäden des unmittelbar Geschädigten als Reparationsschaden auch dann
»1. Bei der Ausweisung eines Ausländers sind in ähnlicher Weise wie eine Ehe auch Eltern-Kind-Beziehungen zu berücksichtigen. 2. Diese Beziehungen können besonders dann erhebliches Gewicht gewinnen, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit (allein o
Fachschulrecht in Hessen; Nachträgliche Graduierung zum 'Ingenieur (grad).'
»Der Listenvertreter ist nicht befugt, einen beim Wahlvorstand eingereichten Wahlvorschlag zurückzunehmen. Ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung können beim Wahlvorstand eingereichte Wahlvorschläge auch vor Ablauf der Einreichungsfrist nicht zurückgenom
»Im Kellergeschoß eines Einfamilienhauses liegende Räume, die in eine Bar und einen Kinderspielraum umgewandelt wurden, sind bei der Berechnung der Wohnflächengrenze zu berücksichtigen.«
»Der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidenten, durch den der von der Gemeinde verfügte Widerruf der Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigte Wohnung wieder aufgehoben wurde, verletzt die Gemeinde nicht in ihrem Recht, Grundsteuer zu erheben.«
»1. Berichtigung fehlerhafter Wohngeldbescheide entzieht der Wohngeldgewährung ohne förmliche Aufhebung die formelle Rechtsgrundlage: die Berichtigung ist auch gerechtfertigt, wenn erkennbare Fehler im Rahmen der Datenverarbeitung entstanden sind. 2. Die
»Bei der Familienzusammenführung ist das Adoptivkind 'näherer Verwandter' gegenüber Verwandten der Seitenlinie.«
»1. Ein Vertreibungsschaden an einer gepachteten Gewerbeberechtigung, die zum Betriebsvermögen des Pächters gehört, darf nicht ohne Berücksichtigung der mit ihr im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Förderzinsverpflichtung festgestellt werden. 2. Die
»1. Angemessen ist die Gegenleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV, wenn sie 90 % des Wertes betragen hat, der im Hinblick auf die konkrete Beschaffenheit des entzogenen Wirtschaftsgutes bei Veräußerung als Preis zu erzielen gewesen wäre,
»Rumänien war im September 1941 noch nicht in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen.«
Zulässigkeit eines Garagenbaus im beplanten Gebiet; Wesen der Baugrenze; Reichweite der in der BauNVO vorgesehenen Ausnahmen; Unterschied zwischen Gebäude und Gebäudeteil; Befreiung; Begriff der unbeabsichtigten Härte; Festsetzung von Garagen im Bebauungs
Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde bei einer Klage auf Befreiung; Bedenklichkeit eines Vorhabens wegen möglicher Folgewirkungen
»Zeugen-, Sachverständigen- und Parteiaussagen müssen seit dem 1. Januar 1975 auch in Wehrpflichtsachen inhaltlich in die Verhandlungsniederschrift des Verwaltungsgerichts aufgenommen werden. «
»Die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht wegen Grundsätzlichkeit ist gesetzwidrig und bindet das Revisionsgericht nicht, wenn die rechtsgrundsätzliche Frage in der Hilfsbegründung des Berufungsurteils erörtert ist und die Hauptbegründung off
»1. Das Waffengesetz vom 19. September 1972 stellt an den Nachweis eines Bedürfnisses für Schußwaffen zu Verteidigungszwecken die gleichen Anforderungen wie das Waffengesetz vom 18. März 1938. 2. Für das Vorliegen eines Bedürfnisses trägt der Antragstelle
»1. Zur verfahrensrechtlichen Behandlung einer angefochtenen Anordnung der Truppe, nach der der Wehrpflichtige Zeiten des disziplinaren Arrests nachzudienen hat. 2. Einer solchen Nachdieneanordnung steht es nicht entgegen, daß der Wehrpflichtige während d
»Zur Auslegung des Begriffs 'überwiegend pädagogische Maßnahmen' im Sinn von Nr. 4 Ziff. 8 BhV.«
»Zur Frage der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für heilpädagogische Behandlungen im Rahmen der Nr. 4 Ziff. 8 der Beihilfevorschriften des Bundes (jetzt gültig i. d. F. vom 15. Februar 1975 [GMBl. S. 109]).«
»1. Asylberechtigte, deren volle Eingliederung in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert erscheint, sind im Einbürgerungsverfahren begünstigt. 2. Geheimgehaltene Vorgänge können im Verwaltungsstreitverfahren nur unter strengen Vor
»Der von einem Sperrkonto zum Transfer ins Ausland freigegebene Betrag des Kaufentgelts ist nur insoweit in die freie Verfügung des Verfolgten im Sinne des § 6 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV gelangt, wie dieser den Betrag bei Durchführung des Transfergesch
»Die Polizeibehörden sind im Rahmen der Ermächtigungen von § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 4 Ausländergesetz befugt, Vorsorge zu treffen, daß das Bundesgebiet nicht zum Schauplatz für gewalttätige Auseinandersetzungen rivalisierender ausländischer Gruppen gemacht
»1. Die Frage, ob vom Sperrkonto freigegebene Beträge als in die freie Verfügungsgewalt gelangt anzusehen sind, ist nach den jeweiligen Umständen zu beurteilen, unter denen der Verfolgte lebte und mit dem Geld am Wirtschaftsverkehr teilnehmen konnte. 2. D
»Vorrangiges Gemeinschaftsrecht verbietet, daß Angehörige von Staaten der Europäischen Gemeinschaften anch § 12 AufenthG/EWG zur Abschreckung anderer Ausländer - d. h. aus generalpräventiven Gründen - ausgewiesen werden. Die Ausführungen in BVerwGE 42, 13
»Zur Frage, ob Nikotinsucht die Schuldfähigkeit ausschließt.«
»Ein 'gleichzubewertendes Amt' i. S. des § 130 Abs. 1 Satz 1 BRRG liegt nicht vor, wenn das neue Amt einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet ist als das bisherige. Das gilt auch für kommunale Wahlbeamte auf Zeit.«
»Zur Vertretung des Soldaten in förmlichen truppendienstlichen Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung ist nur der in § 84 Abs. 2 Satz 1 der Wehrdisziplinarordnung genannte Personenkreis zugelassen.«
»Ein Wehrpflichtiger, der zu einem Dienst bereit ist, der sich auf Grund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt, kann nicht a
»Die Verwertung einer eidesstattlichen Versicherung von Wählern über ihre Stimmabgabe oder ihre Vernehmung als Zeuge darüber ist wegen des Grundsatzes der geheimen Wahl bei Wahlen zu einer Personalvertretung unzulässig.«
Religionsfreiheit und Verschweigen des religiösen Bekenntnisses
»Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung aus § 17 WBO kann nicht unter einer Bedingung eingelegt werden.«
»1. Zum Umfang der gerichtlichen Nachprüfung von fürsorgerechtlichen Überleitungsverfügungen. 2. Zum Einsatz des Berufsschadensausgleichs als Einkommen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge.«
»Ein Beamter hat das Recht auf Einsicht in seine vollständigen Personalakten auch dann, wenn zu diesen Vorgänge gehören, die anläßlich einer Bewerbung entstanden sind und auch andere Bewerber betreffen.«
Sammelstraße als Erschließungsanlage; Erforderlichkeit zusätzlicher Fahrspuren für den Durchgangsverkehr; Festlegung einer Höchstbreite; Zulässigkeit einer Kostenspaltung
Zusätzliche Fahrspuren, die nur für den überörtlichen Durchgangsverkehr angelegt sind, sind zur Erschließung der Bauflächen nicht erforderlich.
Eine Verbindungsfunktion der Straße stellt die Bestimmung zum Anbau nicht in Frage. Eine Richtungsfahrbahn kann selbständig abgerechnet werden, wenn sie durch Grünstreifen von der Gegenfahrbahn abgegrenzt ist.
Eine Sammelstraße verliert ihren Charakter nicht dadurch, daß sie zugleich dem Durchgangsverkehr dient.
»Die ehrenamtlichen Richter der Truppendienstkammer müssen der Teilstreitkraft des vom Verfahren betroffenen Soldaten angehören, wenn und soweit solche bei der eigenen oder einer anderen Kammer des Truppendienstgerichts ausgelost sind.«
»1. Die - auch vorzeitige - Entlassung des Wehrpflichtigen aus dem Wehrdienst ist keine wesentliche Änderung der Verhältnisse i. S. von § 16 Abs. 2 USG. 2. Die Rückforderung überzahlter Unterhaltssicherungsleistungen kann für den Empfänger eine besondere
»Bei der Entscheidung darüber, ob Steuervergünstigungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz gewährt wurden, sind zwei Eingentumswohnungen, die von einem Ehepaar als gemeinsame Wohnung benutzt werden, als eine einzige Wohnung anzusehen.«
BVerwG - 1996/27430
»Vertretenmüssen der politischen Gründe des Gewahrsams eines Häftlings, wenn nur ein Teil dieser Gründe zu vertreten ist.«
»Ungediente Wehrpflichtige sind 'nicht wehrdienstfähig', wenn ihnen auch unter Berücksichtigung der 'nach Maßgabe des ärztlichen Urteils' zu verfügenden Verwendungsbeschränkungen die Teilnahme am Grundwehrdienst nicht zugemutet werden kann (Fortbildung vo
Eine Erschließungsanlage ist endgültig hergestellt, wenn sie den Herstellungsmerkmalen einer rechtswirksamen Satzung entspricht und wenn der Erschließungsaufwand feststellbar ist, d.h. wenn die letzte Unternehmerrechnung eingegangen ist.
Die Gemeinde kann sich ihrer Erschließungsaufgabe nicht dadurch entziehen, daß sie sich in die Rolle eines privaten Unternehmers begibt. Durch Erschließungsvertrag überträgt sie keine Hoheitsrechte. Sie bleibt selbst für die Durchführung der Erschließung
Begriff der 'endgültigen Herstellung' einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher Zeitpunkt bei der der Herstellung nachfolgenden Widmung
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe des BBauG und des Ortsrechts; Berücksichtigung von vor Inkrafttreten des BBauG geleisteten Vorauszahlungen
»Art. 33 Abs. 4 GG läßt neben dem Beamtenverhältnis auch noch andere öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zu.«
»§ 34 Abs. 3 BPersVG regelt nicht nur den Fall, daß die Aufnahme eines Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung mit dem Antrag auf Anberaumung einer Sondersitzung verlangt wird, sondern gilt auch dann, wenn ein Beratungsgegenstand in die Tagesordnung ein
Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der Herstellung; Verjährung der Beitragsforderung
Tritt nach Entstehung des Beitragsanspruchs dessen Festsetzungsverjährung ein, so kann die Vorausleistung nicht zurückverlangt werden; die Vorausleistung hat den Beitrag getilgt.
»1. Die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes ist zu versagen, wenn der Gewerbebetrieb im Hinblick auf eine Dirnenunterkunft im selben Hause a) erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für Gäste befürchten läßt, denen der Betrieb von au
»1. Die Vorschrift, wonach die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes zu versagen ist, wenn der Antragsteller befürchten läßt, daß er der Unsittlichkeit Vorschub leisten wird, ist gewerbliches Ordnungsrecht. Daher sind unsittlich im Sinne des § 4
»Zur Festsetzung von Zwangsmitteln gegen den Adressaten der Zwangsgeldandrohung wegen des Verhaltens Dritter.«
»1. Eine Leistungsanforderung (auf Duldung des Einbaues von Unterbrechungseinrichtungen in Brücken) 'für Zwecke der Verteidigung' setzt nicht voraus, daß ein Angriff bereits bevorsteht oder daß nach Art. 115 a GG der Verteidigungsfall festgestellt ist. 2.
»1. Bei plankonformer Gestaltung, plankongruenter Ausführung und plangerechter Erledigung der gegenseitigen Ansprüche aus dem durch den Flurbereinigungsplan konkretisierten Rechtsverhältnis darf durch die Schlußfeststellung die Plan-Erfüllung festgestellt
»Die Bundespost ist jedenfalls dann berechtigt, die Abführung der gesamten Vergütung aus einer auf ihre Weisung bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (Land) übernommenen oder fortgeführten und den Beamten nicht über Gebühr in Anspruch nehme
»Zur Zurückstellung vom Wehrdienst wegen unzumutbarer Härte.«
»Bedeutung der örtlichen Zuständigkeit für die Ausstellung des Vertriebenenausweises im Einziehungsverfahren.«
»1. Erfordert ein Dienstvergehen, das zum Teil Gegenstand strafgerichtlicher Verurteilung war, keine schwerere Maßnahme als eine Kürzung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, so darf das strafgerichtlich abgeurteilte Fehlverhalten der Maßnahmebemessung nur
Zustimmungerfordernis bei Herstellung einer Erschließungsanlage; Begrenzung einer Erschließungseinheit; Voraussetzungen für eine Kostenabspaltung
»1. Das Grundrecht aus Asyl, das Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG politisch Verfolgten gewährleistet, bedeutet Schutz vor politischer Verfolgung durch Verbot der Zurückweisung des Zufluchtsuchenden an der Grenze und durch Verbot der Abschiebung in einen Verfolger
»Im Verfahren über den Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter nach § 29 AuslG kann im Hinblick auf die Zuständigkeitsregelungen des Ausländergesetzes nicht nachgeprüft und ggf. zu Lasten des Antragstellers berücksichtigt werden, ob in seiner Person d
»Die Bestellung des Untersuchungsführers muß nicht durch den Leiter der Einleitungsbehörde selbst oder dessen generellen Vertreter, sondern kann auch durch einen anderen geeigneten Behördenvertreter vorgenommen werden.«
»1. § 5 Abs. 5 Satz 2 BBesG hat für die Durchführung der sogenannten 'Bewährungsbeförderung' nicht nur haushaltsrechtliche Bedeutung. Er legt zugleich die Voraussetzungen fest, die der Dienstherr bei der Schaffung und Besetzung der in der Vorschrift bezei
»1. Ist die gerichtliche Überprüfbarkeit des Klagebegehrens fraglich, so hat darüber das Gericht zu entscheiden, das bei Bejahung der Justitiabilität sachlich zuständig ist. 2. Begehrt der Kläger die Aufhebung eines Bescheids, durch den sein Antrag auf Be
»Die zulässige Geschoßflächenzahl nach § 17 BauNVO ist für die Bemessung eines Kanalanschlußbeitrags eine geeignete Grundlage. Bei Anwendung dieses Maßstabes verstößt es nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Grundstücke im nicht beplanten Innenbereich entspr
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Erschleichung von Beihilfeleistungen.«
»1. Eine Beschränkung der Zulassung der Revision auf eine Rechtsfrage ist unwirksam (Fortführung von BVerwG V C 150.59 [DVBl. 1960, 140] und BVerwGE, 41, 52 [53]). 2. Eine Ausschreibungspflicht für Beförderungsstellen ist im Bundesbeamtenrecht nicht vorge
»Zur Genehmigungspflicht einer Nebentätigkeit. Zum Begriff der eigennützigen Amtsführung.«
»Eine dem Nachbarn von der Baugenehmigungsbehörde gegebene Zusage, dem Bauherrn 'nur' eine mit dem objektiven, nicht nachbarschützenden Baurecht übereinstimmende Baugenehmigung zu erteilen, ist bei Beachtung der für die verwaltungsrechtliche Zusage allgem
»Auch in Kriegsdienstverweigerungsverfahren ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zu gewähren, wenn die Fristversäumung von dem Prozeßbevollmächtigten der Wehrpflichtigen verschuldet ist.«
»Wird der Antrag auf Auflösung des Personalrates oder auf Ausschluß eines Mitgliedes durch den Ablauf der Amtszeit gegenstandslos, so kann das Verfahren mit einem Feststellungsantrag fortgesetzt werden (Fortführung der Rechtsprechung vgl. BVerwGE 22, 96);
»Ist ein Mitglied des Personalrates zeitweilig verhindert, so tritt kraft Gesetzes das Ersatzmitglied unabhängig von einer Ladung oder Entscheidung des Vorsitzenden oder des Personalrates ein. Ist dem Vorsitzenden im Zeitpunkt der Ladung der Personalratsm
»1. Die Ableistung praktischer Studiensemester im Ausland kann nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes selbst dann nicht gefördert werden, wenn nach der Studienordnung der gewählten Fachrichtung die Ableistung eines Praktikums geford
»Der Ansatz eines erhöhten Bedarfs für Schüler von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, ist davon abhängig, daß diese Klassen sich nach objektiven Merkmalen von Fachoberschulklassen unterscheiden, die 'Aufst
»Ausbildungsförderung für den Besuch eines Abendgymnasiums wird nicht für die Zeit geleistet, in der neben der Ausbildung eine Berufstätigkeit des Auszubildenden gefordert wird. Das gilt ohne Rücksicht darauf, ob eine Berufstätigkeit tatsächlich ausgeübt
»Für den erhöhten Bedarfssatz des § 10 Abs. 2 AföG zugunsten eines nicht bei seiner Familie wohnenden Auszubildenden kommt es auf die Lage der Familienwohnung zur Ausbildungsstätte an. Verläßt der Auszubildende die zu klein gewordene elterliche Wohnung, s
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Begriff des Bebauungszusammenhanges; Berücksichtigung beplanter Grundstücke
»In den sachlichen Anwendungsbereich des Wasserhaushaltsgesetzes fallen ausschließlich solche Gewässer, die den Merkmalen des § 1 WHG entsprechen; eine Überleitungsregelung in bezug auf die Gewässer früheren Rechts enthält das Wasserhaushaltsgesetz nicht.
»Das Instanzgericht wendet revisibles Recht auch insoweit an, als es sich bei der Auslegung irrevisiblen Rechts als durch revisibles Recht gebunden erachtet. Die Frage, ob ein oberirdisches Gewässer 'Bestandteil einer Abwasseranlage' sein könne, stellt si
»1. § 17 Abs. 4 Satz 1 SG gibt dem Vorgesetzten die rechtliche Grundlage, die Pflicht des Soldaten zur Gesunderhaltung durch vorbeugende Einzelbefehle näher zu konkretisieren. 2. Erfassen solche Befehle den außerdienstlichen Bereich, so sind sie nur bei s
»Im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung muß, sofern sich der Soldat eines Bevollmächtigten bedient, auch der den Antrag enthaltende Schriftsatz von einer Person abgefaßt sein, die die Voraussetzungen des § 84 Abs. 2 WDO erfüllt.«
»In Kriegsdienstverweigerungssachen besteht in der Regel kein Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung des Widerspruchsbescheids wegen eines Verfahrensfehlers (Ergänzung zu BVerwGE 44, 17 [22 f.] und 45, 351 [357]).«
»Bei der Gewährung von Ausbildungsförderung sind von dem gegen die Überleitungsanzeige angerufenen Verwaltungsgericht Bestehen und Umfang des übergeleiteten Unterhaltsanspruchs nicht zu prüfen. Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch des Au
»Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Überleitung eines Unterhaltsanspruchs nach § 37 BAföG erstreckt sich im öffentlich-rechtlichen Bereich jedenfalls auf die in dieser Vorschrift umschriebenen überleitungsrelevanten Umstände.«
»Ob die in § 37 Abs. 4 BAföG bestimmten Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Eltern des Auszubildenden mit Unterhaltsansprüchen für die Vergangenheit in Anspruch genommen werden können, unterliegt nicht der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.«
»Die in § 37 Abs. 2 BAföG (Fassung 1971) dem Auszubildenden eingeräumte Befugnis, einer an die Gewährung von Zuschußleistungen anknüpfenden Überleitung von Unterhaltsansprüchen gegen seine Eltern auf das Land zu 'wiedersprechen', ist materieller Natur und
»Der Auszubildende hat - außer unter den Voraussetzungen des § 36 BAföG - keinen Anspruch auf Gewährung von Ausbildungförderung ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen seiner Eltern. Bestehen und Umfang seines bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruchs
»Zur Überleitung von Unterhaltsansprüchen nach § 37 BAföG eines Auszubildenden gegen seinen unterhaltspflichtigen Elternteil, der ihm bereits eine Ausbildung finanziert hat und deswegen sowohl weitere Unterhaltsleistungen als auch Auskünfte über die Einko
»Ob die Ausnahmeregelung des § 79 Abs. 2 NdsPersVG über den Wegfall der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten von Beamten der Besoldungsordnung B und von vergleichbaren Angestellten oder die Umwandlung der Mitbestimmung in eine Mitwirkung bei Beamten d
»Der Leiter der Dienststelle ist befugt, im Beschlußverfahren die Feststellung zu beantragen, daß ein in den Personalrat seiner Behörde gewählter Beschäftigter nicht wählbar war. Bundeswehrangehörige, die im Wege der Dienst- oder Arbeitsbefreiung bei eine
»1. Zur disziplinaren Relevanz des Ehebruchs eines Beamten. 2. Ein fortgesetzter Ehebruch eines Vorgesetzten mit der Ehefrau eines Untergebenen erfordert auch beim Vorliegen von Milderungsgründen die Verhängung einer Gehaltskürzung.«
»1. Über die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen. Dabei hat er die persönlichen und familiären Belange des Soldaten aus Fürsorgegesichtspunkten angemessen z
»Der im Verwaltungsverfahrensrecht entsprechend anzuwendende Grundsatz des rechtlichen Gehörs fordert in der Regel, daß dem Betroffenen eine Äußerung ermöglicht wird, bevor eine später nicht mehr rückgängig zu machende behördliche Maßnahme vollzogen wird;
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Trunkenheit auf der Lokomotive.«
»Die dienstliche Beurteilung eines Beamten durch den Dienstvorgesetzten ist auch im Rahmen des bayerischen Landesbeamtenrechts grundsätzlich kein Verwaltungsakt (im Anschluß an BVerwGE 28, 191).«
»Zum Disziplinarmaß beim Diebstahl von Beförderungsgut.«
Umfang des Erschließungsaufwand; Vermessungskosten
»Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, in dem von der Behörde eine Leistung (hier: eine Bebauungsgenehmigung im Außenbereich) versprochen wird, die sie in Übereinstimmung mit der Gesetzeslage nicht zu erbringen vermag, ist - ebenso wie eine entsprechende Zu
»Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes hat keine enteignende Wirkung, wenn durch sie die Schaumlavaausbeutung eines Berges unterbunden wird, mit der der Berechtigte bisher noch nicht begonnen hatte und deren Vornahme sich nach der gegebenen Situation
»Maßgebend für den Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist ist der Tag der Zustellung der anzufechtenden Entscheidung des Disziplinargerichts an den Beamten und nicht der Tag, an dem der Verteidiger die Abschrift des Beschlusses erhalten hat.«
»1. Der Soldat kann nur solche Maßnahmen oder Unterlassungen seiner militärischen Vorgesetzten gerichtlich nachprüfen lassen, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an einen anderen Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung o
»Aus der bei der Schadensberechnung zu Lasten des Erwerbers von Nationalitätenvermögen gehenden Unaufklärbarkeit, welcher Kaufpreis von ihm dafür tatsächlich entrichtet worden ist, darf zu seinen Ungunsten nicht der Rückschluß gezogen werden, dieser Kaufp
Rückwirkende Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; Voraussetzungen eins zulässigen Verteilungsmaßstabs
Rückwirkende Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans bei Straßenherstellung; Voraussetzungen eins zulässigen Verteilungsmaßstabs
»1. Der Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums eines Gerichts kann durch die Zuteilung oder Nichtzuteilung von Dienstgeschäften die Rechte eines Richters verletzen. Zur Klärung der Frage, ob dies der Fall ist, steht dem Richter der Rechtsweg zu den Verwa
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; Voraussetzungen für die Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans bei Herstellung einer öffentlichen Straße; Zutreffender Verteilungsmaßstab i.S. von § 131 Abs. 3 BBauG
»Ein als Zweithaus (Ferienhaus) genehmigtes Gebäude, das zu ferienhausgemäßer Nutzung bestimmt ist, kann nicht als steuerbegünstigte Wohnung anerkannt werden (Fortführung von BVerwGE 44, 327).«
»Ist ein Grundstück im liegenschaftsrechtlichen Sinne mit zwei Wohngebäuden bebaut, die insgesamt mit drei Wohnungen ausgestattet sind, so ist keines der Gebäude ein Eigenheim im Sinne des zweiten Wohnungsbaugesetzes.«
»Die Ablehnung aller Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf konkrete Anhaltspunkte in einer Kollegialentscheidung ist zulässig. In diesem Fall sind die abgelehnten Richter nicht zur Entscheidung über das Ablehnungs
»1. Der infolge eines Dienstunfalls hilflose Beamte im Ruhestand kann den in § 138 Abs. 2 BBG vorgesehenen Zuschlag ('Hilflosigkeitszuschlag') zum Unfallruhegehalt wahlweise an Stelle der in § 138 Abs. 1 BBG vorgesehenen Erstattung der 'Kosten einer angen
Nachträgliche Heilung sog. Verkündungsmängel bei Bebauungsplänen
Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung funktionsbedingter schädlicher Umwelteinwirkungen; Rücksichtnahmegebot bei Baugebieten von unterschiedlicher Qualität und unterschiedlicher Schutzwürdigkeit; Voraussetzungen und Gre
»1. Zur Frage, ob die Beendigung eines Schulversuchs ein Verwaltungsakt ist. 2. Zur Frage, ob sich ein Anspruch auf Fortführung eines Schulversuchs für Schüler und Eltern aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG herleiten läßt.«
»1. Der Inhalt von Informationsmitteln für die politische Bildung von Soldaten verstößt dann gegen §§ 15 ABs. 4, 33 Abs. 1 SG, wenn für den durchschnittlichen Betrachter bei objektiver Würdigung erkennbar wird, daß die Soldaten für oder gegen eine politis
»1. Der Soldat hat keinen Anspruch darauf, nur auf Dienstposten verwendet zu werden, die im Stellenplan mit einer seinem Dienstgrad und seiner Besoldungsgruppe entsprechenden Planstelle abgedeckt sind. Besondere dienstliche Umstände können es gebieten, de
»1. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige erstreckt sich nicht darauf, ob die Gewährung der Sozialhilfe dem Unterhaltspflichtigen unverzüglich schriftlich mitgeteilt worden ist. Die Entscheidung darüber, ob der Sozialhilfeträger den Unter
»1. Daß einem nicht getrennt lebenden Ehegatten zuzumuten ist, die Mittel für eine Krankenhausbehandlung des anderen Ehegatten aus seinem Einkommen/Vermögen aufzubringen, besagt nicht, daß er gegenüber dem Sozialhilfeträger verpflichtet ist, dieses Einkom
»1. Der Gläubiger (Vermieter), dem gegen einen Kriegsbeschädigten, seinen Mieter, ein Anspruch auf Erstattung von Kosten der Schönheitsreparaturen zusteht, kann gegen den Träger der Kriegsopferfürsorge jedenfalls dann nicht auf Feststellung klagen, daß de
»An der Urteilsverkündung brauchen nicht dieselben Richter mitzuwirken, die das Urteil gefällt haben.«
»Entscheidet der Leiter einer Mittelbehörde über die Vergabe eines bei seiner Behörde zu besetzenden Dienstpostens, so ist ohne Rücksicht auf die Dienststellenzugehörigkeit des ausgewählten Bewerbers der Personalrat der Mittelbehörde und nicht der Bezirks