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BVerwG - Entscheidung vom 22.08.1975

IV C 11.73

Normen:
BBauGB § 132
BBauG § 133 Abs. 2

Fundstellen:
BRS 37 Nr. 154
BVerwGE 49, 131
BauR 1976, 120
BayVBl 1976, 245
Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 54
DÖV 1976, 95
ZMR 1976, 349
ZMR 1977, 317
ZfBR 1986, 151

I. Der Kläger ist Eigentümer der in J gelegenen Grundstücke Gemarkung J Flur 7, Flurstücke 319 und 699. Beide Grundstücke grenzen mit ihrer Westseite an die B Straße. Das Flurstück 699 (B 39) grenzt im Süden auch an [...]
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