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BFH - Entscheidung vom 05.11.1974

VII B 6/74

Normen:
FGO § 128 Abs. 3, § 148 Abs. 2

Fundstellen:
BFHE 113, 425
BStBl II 1975, 207

Der Bundesfinanzhof wies die Beschwerde des Kostenschuldners und Beschwerdeführers (Kostenschuldner) gegen die Versagung des Armenrechts durch Beschluß vom 13. Juni 1973 als unbegründet zurück. Er erlegte die Kosten [...]
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