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BFH - Entscheidung vom 13.03.1974

VI R 212/70

Normen:
EStG § 19 Abs. 1, § 38 Abs. 3, § 41 Abs. 1
LStDV § 2, § 30

Fundstellen:
BFHE 112, 150
BStBl II 1974, 411

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt mehrere Friseurgeschäfte. Er hat u.a. auf die seinen Beschäftigten zugewendeten freiwilligen Trinkgelder die Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer nicht einbehalten und [...]
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