Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BFH - Entscheidung vom 18.05.1972

IV R 122/68

Normen:
ZPO § 411

Fundstellen:
BFHE 105, 486
BStBl II 1972, 623

I. Streitig ist, ob der Revisionskläger (Steuerpflichtiger) den zur Bezahlung einer Ordnungsstrafe nach § 411 ZPO aufgewendeten Betrag als Betriebsausgabe absetzen kann. Der Steuerpflichtige ist beratender Ingenieur. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen