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BFH - Entscheidung vom 26.07.1972

I R 158/71

Normen:
FGO § 102

Fundstellen:
BFHE 106, 489
BStBl II 1972, 919

Gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 AO können im Einzelfall Steuern und sonstige Geldleistungen ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Durch den Beschluß GmS-OGB [...]
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