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BVerfG - Entscheidung vom 23.03.1971

2 BvR 59/71

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1
Gesetz betreffend Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft vom 14. Juli 1904 (Reichsgesetzbl. Seite 321) § 12

Fundstellen:
BVerfGE 30, 409
BayVBl 1972, 357
MDR 1971, 644
NJW 1971, 1508

A. I. 1. Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft vom 14. Juli 1904 (RGBl. S. 321) - UHaftEntschG - können Personen, die im Strafverfahren freigesprochen [...]
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