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BFH - Entscheidung vom 06.05.1970

VI B 140/69

Normen:
FGO § 115 Abs. 3, 5, § 116 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
BFHE 99, 25
BStBl II 1970, 552

Das Finanzgericht (FG) wies die Klage des Steuerpflichtigen (Klägers und Beschwerdeführers) als unzulässig ab, weil es an dem erforderlichen Verwaltungsvorverfahren fehle. Eine Sprungklage sei hier im Verfahren der [...]
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