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BGH - Entscheidung vom 19.12.1969

VI ZR 111/68

Normen:
BGB § 847
ZPO § 287

Fundstellen:
DfS Nr. 1993/50
ES Kfz-Schaden N-1/13
VersR 1970, 281

»Bei den von den Kl. beanspruchten Schmerzensgeldern ist nur noch die Höhe im Streit. Die Revision verkennt an sich nicht, daß die Bemessung des Schmerzensgeldes Sache des hier besonders freigestellten Tatrichters ist; [...]
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