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BGH - Entscheidung vom 24.05.1962

VII ZR 46/61

Normen:
ZPO § 288

Fundstellen:
BGHZ 37, 154
DRsp IV(413)147d
NJW 1962, 1395

AA.: Olzen, Die Wahrheitspflicht der Parteien im Zivilprozeß, ZZP 98 (1985) 403. Bei Arglist im Einvernehmen mit dem Gegner ist das Geständnis unwirksam (BGH, VersR 1970, 826). Ein Geständnis bindet die Partei (anders [...]
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