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BGH - Entscheidung vom 22.05.1962

1 StR 103/62

Normen:
StGB § 257, § 48

Fundstellen:
BGHSt 17, 236

Die Strafkammer hat die beiden Angeklagten zu Gefängnis verurteilt, den Ehemann wegen tateinheitlich begangener Anstiftung der früheren Mitangeklagten Frau S. zum Meineid und zur Begünstigung, die Ehefrau wegen [...]
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