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BGH - Entscheidung vom 27.11.1962

VI ZR 217/61

Normen:
BGB § 677 § 683

Fundstellen:
BGHZ 38, 270
JZ 1963, 547
JuS 1963, 199
NJW 1963, 390
VRS 24, 85
VersR 1963, 1022
VersR 1963, 143

Die Klägerin macht als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung die auf sie übergegangenen Ansprüche des Motorenschlossers Peter S. auf Ersatz von Schäden aus dem Unfall geltend, den S. am 29. April 1958 erlitten [...]
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