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BGH - Entscheidung vom 13.07.1962

IV ZR 21/62

Normen:
ZPO § 402
ZPO § 418

Fundstellen:
BGHZ 37, 389
DRsp IV(415)47Nr. 1
DRsp IV(415)60Nr. 2
NJW 1962, 1770

Hinweis zu A Tatsachen, für deren Feststellung keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich sind, hat das Gericht wegen des Grundsatzes der Beweisunmittelbarkeit (§ 355 ZPO ) selbst zu erheben. Dies gilt insbesondere [...]
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