So auch OVG Lüneburg v. 3.3.1954, VerkBl 1954, 404. - OVG Lüneburg v. 31.7.1968, DAR 1969, 83 = VRS 36, 317 hält einen praktisch einäugigen Kraftfahrer mit einer verbliebenen Sehschärfe von nur 50% der Norm für [...]
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