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BVerwG
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»Der feststellungsfähige Verlust eines durch nicht feststellungsfähige Schädigungen auf einen unter dem Mindestmöbelerfordernis liegenden Bestand zusammengeschrumpften Hausrats führt nicht zur Anerkennung eines Hausratverlustes. Gundlegende Voraussetzung
»Die Zahlungen der versorgungsrechtlichen Mehrbezüge wegen unterbliebener Beförderung nach § 15 Abs. 1 BWGöD beginnen unbeschadet der Übergangsregelungen mit dem Eintritt des Versorgungsfalles, nicht aber vor dem durch § 28 BWGöD bestimmten Zeitpunkt.«
»Bei Nachholung einer Beförderung auf Grund des § 15 Abs. 1 BWGöD haben Versorgungsempfänger keinen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung für die Zeit vom 1. April 1950 bis 31. März 1951.«
»1. Ein Anspruch auf erhöhte Versorgung wegen unterbliebener Beförderung setzt voraus, daß unabhängig von der Wiedergutmachung ein Versorgungsanspruch besteht, sei es auf Grund des Gesetzes zu Art. 131 GG, sei es auf Grund eines Dienstverhältnisses, das n
»Der Widerruf eines vor einem Verwaltungsgericht abgeschlossenen Vergleichs muß im Geltungsbereich des Verwaltungsgerichtsgesetzes, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb der vorbehaltenen Frist dem Vergleichspartner zugehen.«
»Betriebe mit Sitz im Bundesgebiet können sich auf die Richtlinien zur Gewährung von Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge vom 17. Oktober 1951 nicht berufen, wenn der Verlust ihrer Leistungsfähigkeit auf der
»1. Die Wiedergutmachungspflicht trifft den derzeitigen oder letzten Dienstherrn nur dann, wenn der Geschädigte vor dem 1. April 1951 als Beamter auf Lebenszeit oder auf Zeit verwendet worden ist (§ 22 Abs. 3 BWGöD). 2. Hat der Geschädigte am 8. Mai 1945
»Haushaltführung im Sinne von § 295 Abs. 1 Satz 2 LAG hat nicht unbedingt die physische Leitung des Haushalts zur Voraussetzung. Deshalb kann ein Ausgleichsbewerber in die Haushaltführung auch kraft Erbfolge eintreten.«
»Steuerpflichtige Arbeitseinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne von § 37 Abs. 3 Satz 3 Ges. zu Art. 131 GG (Fassung 1953) sind der Überschuß der Einnahmen über den Pauschbetrag für Werbungskosten, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen we
»Der Beweis, daß das durch eine Ersatzurkunde im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 der 6. Durchführungsverordnung zum Währungsausgleichsgesetz ordnungsmäßig nachgewiesene Sparguthaben auch noch im Zeitpunkt der Vertreibung bestanden hat, kann auch
»Durch die Zulassung zum Geschäftsbetrieb erhält ein Versicherungsunternehmen keine Klagebefugnis gegen Entscheidungen, durch die andere Versicherungsunternehmen zum Geschäftsbetrieb zugelassen werden.«
»Wer auf Grund eines Beamtenverhältnisses an einem militärischen Einsatz teilgenommen hat, kann hierbei eine Dienstbeschädigung im Sinne beamtenrechtlicher Vorschriften erlitten haben.«
»Die Zulassung zum Studium an einer der Lehrerausbildung dienenden Pädagogischen Akademie kann nicht mit der Begründung versagt werden, daß der Bewerber nicht einem Bekenntnis angehört, von dem die Ausbildungsstätte durchformt ist.«
»Dem Hauptpersonalrat der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung steht ein Mitwirkungsrecht an der Feststellung des Gesamthaushalts durch den Verwaltungsrat auch insofern nicht zu, als darin eine Verringerung der Planstellen für
»Die Stichtagsvorschrift des § 1 Abs. 1 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes ist nicht auf Evakuierte anzuwenden, die die Voraussetzungen des § 2 des Bundesevakuiertengesetzes erfüllen; § 1 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes ist insoweit dur
»Zur Frage, ob auf Angehörige der am 8. Mai 1945 im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin gelegenen Dienststellen Kapitel I oder Kapitel II des Gesetzs zu Artikel 131 GG anzuwenden ist (hier: Landgericht Berlin).«
»1. Zur Sachbefugnis (Aktivlegitimation) der Bezirksfürsorgeverbände. 2. Wird ein voreheliches Kind bei der Verheiratung der Mutter in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen, so spricht in der Regel eine Vermutung dafür, daß der Stiefvater dem Stiefkind Unt
»1. Der obsiegende Beklagte kann prozessual beschwert sein, wenn die Klage nicht entsprechend seinem Antrag als unbegründet, sondern als unzulässig abgewiesen worden ist. 2. Wird die Genehmigung zu einer Kündigung nach § 9 Abs. 2 MuSchG erteilt, so sind f
»Der nach § 35 Ges. zu Art. 131 GG in den Ruhestand getretene Beamte zur Wiederverwendung bleibt der Vorschrift des § 7 unterworfen.«
»Die Außenstellen der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr sind vor den Verwaltungsgerichten nicht parteifähig.«
»1. Zur Frage, wieweit polizeiliche Generalklauseln als gesetzliche Regelung der Berufsausübung Verwaltungsakte rechtfertigen. 2. Zur Frage des Verkaufs von Gummischutzmitteln aus Straßenautomaten.«
»1. Ob eine Beförderung im Sinne von § 5 BWGöD unterblieben ist, ist nach den gleichen Beweisregeln zu ermitteln, die für die Feststellung gelten, daß der Geschädigte voraussichtlich im Verlaufe seiner Dienstlaufbahn noch befördert worden wäre (§§ 9 Abs.
»1. Soll die Wiedergutmachung wegen falscher oder irreführender Angaben über die Schädigung versagt werden (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 BWGöD), so bedarf es einer Abwägung aller Umstände, die für die Ermessensentscheidung von Bedeutung sein können, insbesondere im
»1. Durch die Neufassung des BWGöD vom 23. Dezember 1955 haben die Verfolgten noch einmal die Möglichkeit erhalten, erneut ihre Wiedergutmachungsansprüche bis zum 31. Dezember 1956 geltend zu machen, auch wenn die Neufassung im übrigen für sie keine Verbe
»Hat die Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsaktes zur Aufhebung des ablehnenden Bescheides und Zurückverweisung der Sache geführt, so ist die Beschwerdeinstanz im Lastenausgleichsverfahren bei erneuter Beschwerde g
»Die Anstellung eines Beamten ist nur dann durch die Ableistung von Wehr- oder Arbeitsdienst verzögert worden (Nr. 37 BV), wenn der Beamte sich bereits vor Beendigung dieses Dienstes dem Beamtenberuf zugewendet hatte.«
»§ 230 Abs. 2 Nr. 3 LAG erfordert, daß die Person, zu der die Familienzusammenführung erfolgt ist, am Stichtag tatsächlich ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder von Berlin (West) hatte.«
»1. Kapitalentschädigungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für entgangene Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb sind ,,Einkünfte' und bei der Berechnung des Einkommenshöchstbetrages nach § 267 Abs. 2 LAG zu berücksichtigen. 2. Kapitalentschädigungen sind
»Ist ein privatrechtlicher geldwerter, auf Reichsmark lautender Anspruch nach Maßgabe des Rechts der Bundesrepublik (einschl. West-Berlin) erfüllt worden, so ist ein Schaden nach dem Feststellungsgesetz auch dann nicht feststellbar, wenn der Schuldner zun
»1. § 33 Abs. 4 Satz 1 des Grundsteuergesetzes verlangt nicht, daß bei Grundstücken mit kriegszerstörten Gebäuden die Grundsteuer auch für Grundstücksteile erlassen wird, die im Falle eines Wiederaufbaus und einer Nutzung der Gebäude in der früheren Form
»Das Gesetz über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 gilt als Landesrecht fort.«
»1. Durch den Anerkennungsbescheid gemäß § 1 des Eheanerkennungsgesetzes kann in seinen Rechten verletzt werden, wer mit dem verstorbenen Partner verheiratet oder in einer die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllenden Weise verbunden war. 2. Die Anerkennung
»,,Personalbewirtschaftungslisten' sind dem Personalrat auf Verlangen vorzulegen, soweit er im Einzelfall dartut, daß die Vorlage zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.«
»Zu den Grenzen der Weitergeltung des Sammlungsgesetzes.«
»1. Über den Umfang der Pflicht und Befugnis der Vewaltungsgerichte zur Sachaufklärung und -entscheidung. 2. Über die Auswirkung einer Wohnsiedlungsgenehmigung auf die Genehmigung eines neuen Rechtsgeschäfts über dasselbe Grundstück.«
»Für die Anfechtung von Resolutbeschlüssen ist nach § 23 Abs. 2 RFV nur der Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben.«
»1. Ein Beamter auf Widerruf darf nach § 61 DBG entlassen werden, wenn er durch sein Verhalten Anlaß gegeben hat, an seiner persönlichen oder fachlichen Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu zweifeln. 2. Die politische Betät
»Als Sondervermögen kann die Deutsche Bundesbahn zu landesrechtlichen Gebühren nicht herangezogen werden.«
»Die alleinige Befugnis des Geldinstituts, in Einlagebücher oder entsprechende Urkunden Eintragungen über Einzahlungen und Auszahlungen vorzunehmen, kann auch auf - ausdrücklichen oder stillschweigenden - Vereinbarungen zwischen Kontoinhaber und Geldinsti
»1. Die Kreishaushaltssatzung ist, mindestens soweit sie die Kreisumlagesätze einschließlich einer etwaigen Mehr- oder Minderbelastung festlegt, Rechtsnorm im formellen und materiellen Sinne. 2. Es stellt keine Verweigerung des in Art. 19 Abs. 4 GG gewähr
»1. Aus fremden Staaten zurückgekehrt (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c des Gesetzes zu Art. 131 GG) ist nicht, wer seinen Wohnsitz im Bundesgebiet genommen hat, nachdem er ihn vor dem 8. Mai 1945 in ein dem Deutschen Reich nach dem 31. Dezember 1937 angegliede
»1. Ein Nichtrückkehrer ist, wenn er Amtsträger der NSDAP oder ihrer Gliederungen gewesen ist, nicht aus diesem Grunde allgemein von der Inanspruchnahme der einem Sowjetzonenflüchtling gewährten Rechte und Vergünstigungen ausgeschlossen. 2. Ein Nichtrückk
»1. An der Auffassung, daß die Wasserverbandverordnung Bundesrecht ist, ist, zuallermindest soweit sie das Recht landwirtschaftlicher Wasser- und Bodenverbände regelt, festzuhalten. 2. Das Bilden einer besonderen Beitragsabteilung eines Wasserverbands ist
»1. Wenn auch durch Änderung von § 294 LAG im 8. ÄndG-LAG vorher getroffene Vereinbarungen über die Abtretung von Hausratentschädigung - auch unter Ehegatten - nachträglich wirksam geworden sind (BVerwG IV C 285.57), so muß der Abtretungsempfänger doch Le
»Ein schon vor der Geburt des Wehrpflichtigen verstorbener Bruder ist bei der Entscheidung, ob der Wehrpflichtige vom Wehrdienst zu befreien ist (§ 11 Abs. 2 WehrPflG), zu berücksichtigen.«
»Über den Antrag auf Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung muß die Wehrbehörde zwar nicht sofort, jedoch so bald als möglich entscheiden.«
»1. Die dem pharmazeutischen Studium vorhergehende zweijährige praktische Ausbildung in einer Apotheke ist ein Ausbildungsabschnitt im Sinne von § 12 Abs. 4 Nr. 3 Wehrpflichtgesetz. 2. Ein pharmazeutischer Praktikant, der sein Studium unmittelbar nach der
»Ein berufsmäßiger Angehöriger des Reichsarbeitsdienstes, der vor dem 8. Mai 1935 in ein Ehrenbeamtenverhältnis berufen worden ist, erfüllt die Stichtagsvoraussetzung des § 55 G 131 nicht.«
»Die landesrechtlichen Vorschriften über die Zahlung von Unterhaltsbeträgen an frühere berufsmäßige Wehrmachtangehörige und ihre Hinterbliebenen sind seit dem 1. April 1951 (Zeitpunkt des Inkrafttretens des G 131) nicht mehr in Kraft.«
»Zur Frage, ob Selbsttötung ein Unfall im Sinne der Unfallfürsorge des Beamtenrechts - jedenfalls bei der entsprechenden Anwendung dieses Rechts auf Berufssoldaten - sein kann.«
»Personen, die aus der SBZ zunächst ins Ausland geflüchtet sind und von dort kommend erst nach dem Stichtag im Bundesgebiet ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt genommen haben, können nach § 4 Abs. 2 G 131 nur dann gleichgestellt werden, wenn zwischen
Rechtsmittel
»Eine nach Schadenseintritt erklärte Genehmigung eines schwebend unwirksamen Rechtsgeschäftes verschafft dem nachträglich mit Rückwirkung Berechtigten nicht die Stellung eines unmittelbar Geschädigten im Sinne von § 229 Abs. 2 Halbsatz 1 des Lastenausglei
»1. Zum Rechtsschutzbedürfnis an der Klärung einer öffentlich-rechtlichen Vorfrage für einen Schadenersatzanspruch. 2. Der Benutzer der Telegrafeneinrichtung der Bundespost tritt zu dieser in eine öffentlich-rechtliche Beziehung mit gegenseitigen, nach Tr
»Durch die Aufgabe eines Telegramms im Ausland entsteht zwischen dem Benutzer der ausländischen Postverwaltung und der Deutschen Bundespost keine Rechtsbeziehung.«
»Zur Frage der Zulässigkeit rückwirkender gesetzlicher Regelungen im Polizei-(Ordnungs-)recht.«
»Die Vorschrift in § 21 Abs. 4 AbgG, nach der Entschädigung nur in Höhe von 10 vom Hundert des Schadensbetrages gewährt wird, verstößt nicht gegen Art. 3 GG.«
»1. Ansprüche, die ein geschädigter Angehöriger des öffentlichen Dienstes aus seinem früheren Dienstverhältnis erhebt, werden für die Zeit seit dem 1. April 1950 nach Voraussetzungen und Umfang durch das Bundeswiedergutmachungsgesetz bestimmt. Andere Rege
»Auch für Zustellungen mittels Postschließfaches bestimmt sich der Zeitpunkt des Zugehens danach, wann bei gewöhnlichem Verlauf und normaler Gestaltung der Verhältnisse des Empfängers mit der Kenntnisnahme durch ihn zu rechnen ist.«
»1. Mietzinsforderungen, die ein Vermieter zur Tilgung von Baukostenzuschüssen der Mieter verwendet, gehören zu den Einkünften aus Vermietung im Sinne von § 267 Abs. 2 LAG. Dabei macht es keinen Unterschied, welche vertraglichen Vereinbarungen bezüglich d
»1. Bei Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes ist eine verschiedenartige Wirkung in die Vergangenheit und Zukunft nicht nur bei laufenden Leistungen, sondern auch bei solchen möglich, die in Raten gewährt werden. 2. Steht hinsichtlich künftiger
»1. § 82 des Gesetzes zu Art. 131 GG dient auch der Ergänzung des § 63 (Abweichung von BVerwGE 6, 313). 2. Die ,,Neuordnung der staatsrechtlichen Verhältnisse' ist im Aufgabenbereich des früheren Reichsnährstandes mit dem Erlaß des Gesetzes über die Auflö
»1. Die Vereinbarung über den Omnibusverkehr der Deutschen Reichsbahn vom 10. Dezember 1948 ist nicht mehr rechtsgültig. 2. Ein nur vorläufig zugelassener Verkehrsunternehmer hat nicht die Rechtsstellung eines vorhandenen Unternehmers im Sinne der Durchfü
»Auch der Nießbraucher einer verzinslichen Hypothekenforderung kann einen Sparerschaden im Sinne des § 15 LAG erlitten haben. Der Schaden besteht in der Minderung der Zinsen, die durch die Umstellung bei der Neuordnung des Geldwesens im Geltungsbereich de
»Die zwecks Zulassung einer Mieterhöhung gemäß § 3 Abs. 3 des Geschäftsraummietengesetzes angerufene Preisbehörde hat auch die Frage zu prüfen, ob der Raum, dessen Miete erhöht werden soll, als Geschäftsraum im Sinne dieses Gesetzes zu werten ist.«
»Grundsteuerermäßigung gemäß den §§ 10, 11 Abs. 2 der Grundsteuererlaßverordnung kann wegen Mietrückgangs infolge Leerstehens von Räumen während eines Umbaues nicht verlangt werden, wenn der Vermieter den Umbau aus eigenem Antrieb vorgenommen hat, ohne da
»Über die Grenzen der Versicherungsaufsicht. Parteifähigkeit eines nicht rechtsfähigen Vereins.«
»Auch an hypothekarisch gesicherten Forderungen kann sogenanntes wirtschaftliches Eigentum bestehen, das ihren Verlust nach dem Feststellungsgestz und dem Lastenausgleichsgesetz feststellungs- und entschädigungsfähig macht.«
»Zum Begriff und Umfang der angemessenen Entschädigung im Besatzungsschädenrecht.«
»1. Die Beurteilung der Zuverlässigkeit im Gaststättenrecht gilt für das Gaststättengewerbe schlechthin. Dabei können keine unterschiedlichen Anforderungen im Hinblick auf die besondere Betriebsart gestellt werden. 2. Die von der Militärregierung für Baye
»1. Die Befreiung vom Eheverbot der Schwägerschaft gemäß § 4 Abs. 3 EheG ist ein Verwaltungsakt. 2. Die Eheverbote des § 4 Abs. 1 und 2 EheG sind mit Art. 2 und 6 GG vereinbar. 3. Die Befreiung gemäß § 4 Abs. 3 EheG umfaßt auch das Verbot der Geschlechtsg
»Der Wahlvorstand handelt rechtmäßig, wenn er einen Wahlvorschlag, auf dem nicht sämtliche Bewerber wählbar sind, zurückweist.«
»Eine Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuermeßbescheides durch das Finanzamt schließt eine Vollziehung des auf Grund des ausgesetzten Meßbetragbescheides erlassenen Gewerbesteuerbescheides durch die Gemeinde aus.«
»1. Dauerndes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne von § 269 Abs. 2 LAG setzt in der Regel eine längere Trennungszeit voraus als die für dauernde Erwerbsunfähigkeit (§ 265 Abs. 1 LAG) von der Rechtsprechung entwickelte Jahresfrist. Eher ist für § 269 LAG
»Der zur Familienzusammenführung erforderliche Zusammenhang zwischen dem Verlassen des außerhalb des Bundesgebiets gelegenen Wohnorts und der eigentlichen Zusammenführung kann auch bei Eintritt von Zwischenaufenthalten gewahrt sein, wenn a) wesentlicher B
»Zum Ermessensrahmen bei der Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages für eine ,,nachgeheiratete Witwe'.«
»Gegen die Feststellung des Ortsstraßenplanes badischen Rechts und die Zurückweisung von Einwendungen im Planungsverfahren ist die Anfechtungsklage nicht zulässig.«
»Die Tätigkeit im Dienst einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist keine ,,Verwendung im öffentlichen Dienst' im Sinne von § 158 Abs. 5 des Bundesbeamtengesetzes (alte Fassung) und § 145 Abs. 5 Satz 1 des Berliner Landesbeamtengesetzes (Fassu
»1. Wird Wohnraum ohne Genehmigung der Wohnungsbehörde anderen als Wohnzwecken zugeführt, so kann diese die zweckfremde Benutzung auch ohne Antrag genehmigen, wenn der Raum nicht aus wohnraumwirtschaftlichen Gründen wieder Wohnzwecken zuzuführen ist. 2. E
»Wer für Angehörige seines Hausstandes neuen Wohnraum schafft oder schaffen läßt, hat Anspruch auf Zuteilung des in der bisherigen Wohnung dadurch frei gewordenen Raums, wenn dieser vorher zur selbständigen Nutzung überlassen war. Die Überlassung eines Ra
»Die Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Revisionsinstanz, das die Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage auch nach § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO begründet haben würde, rechtfertigt sich im Verwaltungsstreitverfahren grundsätzlich schon, wenn es zur Pfl
»Nur eine in Verbindung mit der Ernennung vorgenommene rückwirkende Übertragung einer Planstelle hat die in § 82 BBG vorgesehene Rechtsfolge.«
»Die Amtswalter (Verwaltungsführer) des Reichsarbeitsdienstes gehören zu den mittleren und höheren Reichsarbeitsdienstführern im Sinne der 1. DVO zum Gesetz zu Art. 131 GG. Sie standen in einer bei dem Feldmeister beginnenden Einheitslaufbahn (BVerwGE 9,
»1. Ein Grundsteuererlaß gemäß § 26 a Ziff. 2 des Grundsteuergesetzes kann nur gewährt werden wegen der Beschaffenheit des Grundstücks selbst oder eines mit ihm fest verbundenen Gebäudes, nicht wegen der Beschaffenheit der Einrichtungsgegenstände. Mit Rüc
»Fleischbeschauer, die nicht Beamte oder Tarifangestellte sind, sind nicht Gewerbetreibende, sondern stehen in einem Beschäftigungsverhältnis zu der öffentlichen Körperschaft, der die Durchführung der Fleischbeschau obliegt. Infolgedessen gehört die Umsat
»Entscheidungen über Requisitionsentschädigungen in der französischen Zone auf Grund des Circulaire 2100 können nicht vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden.«
»1. Für Vermögensschäden wird nach dem Abgeltungsgesetz Entschädigung nur in den vom Gesetz ausdrücklich geregelten Fällen gewährt. 2. Der (materielle) Entschädigungsanspruch des Abgeltungsgesetzes und des AHK-Gesetzes Nr. 47 entsteht unabhängig von einer
»Der freigebaute Raum ist bei der Ermittlung überschüssiger Räume unterbelegter Wohnungen nicht anzurechnen, solange derselbe Vermieter ihn zu Wohnzwecken benutzt.«
»Zum Ermessensrahmen bei der Gewährung von Regelbeihilfen an die dem Gesetz zu Art. 131 GG unterliegenden Personen.«
»Zur Frage, wann die Straftat und die Bestrafung eines zum Beamten Ernannten ,,bekannt' war mit der Folge, daß die Ernennung nicht nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG zurückgenommen werden kann.«
»§ 62 Abs. 3 Ges. zu Art. 131 GG setzt nicht voraus, daß der rechtskräftige Kategorisierungs-(Entnazifizierungs-, Spruchkammer-) Bescheid die Worte ,,nicht betroffen' enthält. Der Bescheid muß jedoch aus sich heraus eindeutig dahin zu verstehen sein, daß
»Es verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes, wenn die Benutzungsdauer einer Sondergrabstelle (Familiengrabstelle, Erbbegräbnis), die unter der Geltung einer Friedhofsordnung erworben ist, die das Nutzungsrecht an Sondergrabstellen zeitlich n
»Der Wehrpflichtige kann sich auf die Unzulänglichkeit einer ärztlichen Untersuchung nicht berufen, wenn er diese Unzulänglichkeit durch Verweigerung seiner Mitwirkung selbst herbeigeführt hat.«
»Beruht die Entscheidung einer Besatzungsdienststelle auf unrichtiger Rechtsanwendung oder unzutreffender Beweiswürdigung, so ist der Schadensfall nicht nach altem Recht richtig zu entscheiden, sondern ausschließlich nach den für anwendbar erklärten Vorsc
»Eine gegen die Kündigungsvorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen verstoßende fristlose Rückzahlung von Spargeldern in Form einer Abbuchung vom Sparkonto ist bei Beurteilung der Höhe des Sparguthabens im Währungsausgleich Vertriebener auch dann zu
»Angaben über langfristige Verbindlichkeiten, die zur Ziel der Vertreibung mit verlorenem land- oder forstwirtschaftlichem Vermögen verbunden oder daran dinglich gesichert waren, betreffen nicht den Umfang des Schadens, sondern sonstige, für die Entscheid
»§ 111 Der Handwerksordnung steht der Anwendung des § 15 Abs. 2 der Gewerbeordnung auch im Bereich des Handwerksrechts nicht entgegen.«
»1. Das 2. bayer. Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vom 19. November 1946 (GVBl. 1947 S. 81) ist Bundesrecht geworden. 2. Strafherabsetzungsbeschlüsse auf Grund dieses Gesetzes sind ohne beamtenrechtlich
»Für Ansprüche aus § 66 Ges. zu Art. 131 GG ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben.«
Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen
»1. Solange die Gesetzgebung die unehelichen Kinder hinsichtlich ihrer Entwicklung und gesellschaftlichen Stellung den ehelichen Kindern noch nicht ausdrücklich gleichgestellt hat, bewendet es trotz Art. 6 Abs. 5 GG vorläufig immer noch bei den familienre
»Zur Frage der Behandlung eines neuen Antrages nach unanfechtbar gewordener Ablehnung (hier: von Versorgungsleistungen nach dem Gesetz zu Art. 131 GG auf Grund einer Verurteilung nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10).«
»1. Zum Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn verfolgter Beamter. 2. Stand ein durch Entlassung geschädigter Beamter im Vorbereitungsdienst, ohne die Anwartschaft darauf zu haben, später in eine Beamtenlaufbahn übernommen zu werden, so setzt der au
»1. Wer aus Verfolgungsgründen entlassen, später aber rechtsgleich wiederverwendet wurde, kann keine Wiederanstellung beanspruchen, wenn er seine neue Rechtsstellung später aus dienstrechtlichen Gründen verloren hat. 2. Ob eine Wiederverwendung rechtsglei
»Die Dienstzeit bei einer Dienststelle der Geheimen Staatspolizei ist nur dann nach § 67 Abs. 1 Satz 2 GEs. zu Art. 131 GG anrechenbar, wenn die Tätigkeit des Beamten während der gesamten Dienstzeit die Anrechnung gerechtfertigt erscheinen läßt.«
»Bemühungen eines Geschädigten um die Aufenthaltnahme im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder Berlin(West) im Sinne von § 230 LAG sind auch solche, die zwar nicht unmittelbar zur Aushändigung der erforderlichen Aus- oder Einreiseurkunden geführt haben,
»Für die Feststellung eines Vertreibungsschadens an einem geldwerten Anspruch genügt es, daß die zu seiner Entstehung führenden Tatschen im Zeitpunkt der Vertreibung vorgelegen haben. Es ist nicht erforderlich, daß der Anspruch in diesem Zeitpunkt bereits
»1. Ist ein Antrag auf Kriegsschadenrente unanfechtbar abgelehnt, so ist die Behörde bei nachträglich festgestellter Fehlerhaftigkeit des versagenden Verwaltungsakts nicht verpflichtet, den Verwaltungsakt aufzuheben. 2. Die Wiederaufnahme des Verfahrens g
»Hat statt des in Lastenausgleichssachen in erster Instanz zuständigen Verwaltungsgerichts das im normalen Instanzenzug höhere Berufungsgericht entschieden, so ist deshalb weder die Revision gegen das so ergangene Urteil ausgeschlossen noch ist dieses all
»Erhielten Empfänger von Versicherten- oder Hinterbliebenenrenten beim Inkrafttreten des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes am 1. Januar 1957 laufende Leistungen der öffentlichen Fürsorge, so dürfen diese Leistungen auf Grund der Erhöhung de
»§ 13 Abs. 2 RGr. ist mit dem Grundgesetz vereinbar.«
»Über die Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung.«
»1. Die Vorschrift des § 58 Abs. 2 Ges. zu Art. 131 GG, daß Zahlungen nur auf Antrag gewährt werden, ist nicht verfassungswidrig. 2. Vor Inkrafttreten des Gesetzes zu Art. 131 GG gestellte Anträge sind nur zu berücksichtigen, wenn sie zur Bewilligung von
»Zur Rücknahme fehlerhafter begünstigender Verwaltungsakte.«
»Es wird an der Rechtsprechung festgehalten, daß die in der Umlegung vorgenommenen unentgeltlichen Landabzüge für Verkehrsflächen keine Enteignung darstellen, wenn sich die Maßnahme im Rahmen des Umlegungszweckes hält und der Grundsatz der wertgleichen Ab
»Ein Berechtigter kann den Familienzuschlag zur Hausratentschädigung auch dann nicht verlangen, wenn der Haushaltangehörige nicht wegen eigenen Hausratsverlustes, sondern nur als mittelbar Geschädigter (früher Erbe: § 229 LAG) Anspruch auf Hausratentschäd
»1. Gegen Entscheidungen deutscher Stellen, die auf Grund des Abkommens über die Abwicklung von Beschwerdefällen aus amerikanischen Besatzungsaufträgen durch deutsche Behörden ergehen, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. 2. Verzugsschäden aus Besatzung
»Die ohne Ersuchen im Mai 1945 von untergeordneten Organen der französischen Besatzungsmacht vorgenommene Auslieferung eines Deutschen an die Schweiz zum Zwecke der Strafvollstreckung kann die Gewährung eines Härteausgleichs für Inhaftierungsschäden recht
»1. Ist die Zugehörigkeit eines Streitverhältnisses zum öffentlichen oder zum privaten Recht zweifelhaft, so ist entscheidend, ob der Träger öffentlicher Verwaltung in Ausübung oder am - privatrechtlich gestalteten - allgemeinen Rechts- und Wirtschaftsver
»Ein staatenloser Kriegsgefangener ist in der Regel in das Land heimzuschaffen, für das er gekämpft hat, sofern sich nicht aus den Umständen des Falles ein anderer Wille des Staatenlosen ergibt.«
»1. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf von Gesetzes wegen, ohne daß noch der Ablauf einer Entlassungsfrist (§ 31 Abs. 3 BBG) hinzutreten müßte. 2. Keine Aufbesserung von Prüfungsnoten durc
»Wurde ein bewegliches Wirtschaftsgut eines außerhalb des Geltungsbereichs des Lastenausgleichsrechts belegenen Betriebes in diesem Bereich von Kriegssachschaden betroffen, so ist der Schaden lastenausgleichsrechtlich berücksichtigungsfähig.«
»Erläßt der Beschwerdeausschuß, der über eine Beschwerde gegen einen das Wiederaufnahmegesuch ablehnenden Bescheid zu entscheiden hat, einen Auflagenbeschluß zur Sache, so enthält dies ein nicht mehr rückgängig zu machendes Wiederaufnehmen des Verwaltungs
»Die Verhältnismäßigkeit der Ausschließungsmaßnahme (Abwägung von Schwere der Verfehlung gegen Wirkung der Ausschließung) ist eine richterlich voll nachprüfbare Rechts- und Tatfrage. Angaben über die Höhe des Schadens (Wert der verlorenen Sache) betreffen
»Für die Zwangsvollstreckung in das in West-Berlin befindliche Vermögen der früheren Deutschen Reichsbahn ist die behördliche Genehmigung gemäß § 25 Abs. 2 Reichsbahngesetz erforderlich, § 882 a ZPO gilt in diesem Vollstreckungsverfahren nicht.«
»1. Ein Auswechseln des Sachverhalts, in dem der zur Ausschließung führende Tatbestand liegen soll, ist nur statthaft, wenn die Behörde ihn nachschiebt und die Partei darauf hingewiesen wird. 2. Benennt der Antragsteller zur Stützung seines Antrags Zeugen
»Zum Ermessensspielraum der obersten Dienstbehörde bei der Anrechnung von Gestapodienstzeiten.«
Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei
»Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, daß § 62 G 131 - anders als § 63 G 131 - keinen Vorbehalt günstigerer landesrechtlicher Regelung enthält.«
»Die Einfuhr- und Vorratsstelle darf nach dem Getreidegesetz Vertragsstrafen nicht festsetzen.«
»Das den Rechtsanwälten in § 40 Abs. 6 des Bundesrückerstattungsgesetzes eingeräumte Recht auf Aushändigung der Akten steht auch den gemäß § 213 Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwälten zu.«
»Die Anrechnung von Entschädigungszahlungen wird nach § 296 Abs. 1 LAG nur dann ausgeschlossen, wenn der Verlust des wiederbeschafften Hausrats durch Kriegsereignisse einen lastenausgleichsrechtlich feststellungsfähigen Schadenstatbestand erfüllt.«
»1. Das Fehlen des Einvernehmens zwischen Arbeitsverwaltung und Justizverwaltung macht die Abberufung des aufsichtführenden Vorsitzenden eines Arbeitsgerichts rechtswidrig, nachträgliche Zustimmung der Justizverwaltung ändert daran nichts. 2. Der von der
»Der Ruhegehaltssatz für das Übergangsgehalt nach § 37 G 131 richtet sich nach dem Versorgungsrecht, das in der Zeit gilt oder gegolten hat, für die Übergangsgehalt verlangt wird.«
»Echter Kriegsgefangener ist auch derjenige, der einem militärischen oder militärähnlichen Verband angehört hat und wegen eines gegen diesen Verband allgemein erhobenen Verdachtes strafwürdigen Verhaltens gefangengenommen worden ist, sofern er nicht persö
»Der ,,Erlaß über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einstellung in die deutsche Wehrmacht, die Waffen-SS, die deutsche Polizei oder die Organisation Todt' vom 19. Mai 1943 hat nicht unmittelbar zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
»Zur Zulässigkeit der Anrechnung sogenannter Ostrenten auf die nach Bundesbeamtenrecht zu zahlenden Versorgungsbezüge.«
»1. Die Infektion mit einer ansteckenden Krankheit ist jedenfalls dann kein Dienstunfall im Sinne des § 135 Abs. 1 BBG, wenn sich, abgesehen von der nach ärztlicher Erfahrung zu vermutenden Inkubationszeit, Zeit und Ort der Infektion nicht genau bestimmen
»Auf die Jahresfrist des § 109 Abs. 2 - dritte Alternative - BBG sind auch die Zeiten anzurechnen, in welchen der Beamte vor der Beförderung in sein letztes Amt die Obliegenheiten eines diesem Amte gleichwertigen und annähernd gleichartigen Amtes tatsächl
»Zwischen 'Einstellung' (der Zahlung) und 'Rücknahme' (des Verwaltungsaktes) bestehen wesentliche rechtliche Unterschiede, die eine Umdeutung grundsätzlich nicht zulassen.«
»§ 66 Abs. 1 Buchst. g PersVG gewährt dem Personalrat kein Mitwirkungsrecht bei der Verhängung von Dienst- oder Ordnungsstrafen.«
»1. Führen Gegenvorstellungen gegen einen rechtsbeständig gewordenen ablehnenden Verwaltungsakt ausdrücklich nur zu bestimmter, genau abgegrenzter Überprüfung und erkennbar zu einem nur das Ergebnis dieser Überprüfung zugrunde legenden neuen Bescheid, dan
»Bei mehrfachen Kriegssachschäden an Wirtschaftsgütern, die zu einem Betriebsvermögen gehören, ergibt sich die Höhe des feststellungsfähigen Schadens aus einer Gegenüberstellung des Bestandes bei Eintritt der ersten Schädigung mit dem nach Abschluß der le
»Die Aufsichtsbehörde darf die Genehmigung einer Klausel der Unfallversicherungsbedingungen, welche die Entscheidung darüber, ob der Unfall für den Tod kausal ist, einem Ärzteausschuß unter Ausschluß des Rechtsweges überträgt, ablehnen, weil sie die Belan
»Leitet ein Fürsorgeverband nach § 21 a RFV Unterhaltsansprüche eines Unterstützten gegen einen Dritten auf sich über, so fehlt für eine Anfechtungsklage des Drittschuldners gegen die Überleitungsanzeige das Rechtsschutzbedürfnis.«
»Die Unterstützung eines Arbeitsfähigen kann nach § 19 RFV bei Ablehnung der ihm zugewiesenen Pflichtarbeit in vollem Umfange versagt werden. § 13 RGr. findet in diesem Falle keine Anwendung.«
»Ob einem ehemaligen Berufssoldaten im Rahmen der Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG Unfallruhegehalt nach § 140 BBG gebührt, hängt zunächst davon ab, ob die am 8. Mai 1945 maßgebende gesetzliche Regelung die Berücksichtigung eines Dienstunfalls im
»1. Die Begriffe ,,untere Reichsarbeitsdienstführer mit einer Dienstzeit von 18 und mehr Jahren' sowie ,,untere Reichsarbeitsdienstführer, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 12 Jahren abgeleistet hatten', sind unter Heranziehung der am 8. M
»Die Bezüge des Leiters einer Oberfinanzkasse richten sich nach den Vorschriften des Landes, zu dem der Oberfinanzbezirk gehört. ,,Bezüge' sind alle den genannten Beamten auf Grund gesetzlichen Anspruchs oder Ermessensentscheidung gebührenden geldlichen L
»Die Regelung, daß bei Geflüchteten der Vertreibungsschaden in dem Zeitpunkt als eingetreten gilt, in dem sie das Vertreibungsgebiet verlassen haben, umfaßt auch Fälle, in denen ein im Vertreibungsgebiet belegenes Wirtschaftsgut erst auf der Flucht diesse
»1. Die beklagte Behörde bleibt Partei, obwohl sie in Lastenausgleichssachen nicht befugt ist, Revision bzw. Anschlußrevision einzulegen. 2. Bei Prüfung der Voraussetzungen für die Anerkennung von Erwerbsunfähigkeit im Sinne des § 265 LAG ist die soziale
»Auch bei Feststellung von Kriegssachschäden am Grundvermögen kann die Ermittlung eines Ersatzeinheitswertes erforderlich sein, wenn seinerzeit die Feststellung eines Einheitswertes aus Gründen unterblieben ist, die nicht in der Person des Geschädigten la
Durch Verlust der Sehkraft auf einem Auge wird die Eignung zum Kraftfahrzeugführer in Frage gestellt; sie setzt in diesem Falle das besondere Verantwortungsbewußtsein des Betreffenden voraus, den körperlichen Mangel durch erhöhte Vorsicht und Rücksicht im
Die Anforderung eines Gutachtens gemäß § 3 Abs. 1 StVZO setzt nach der Sachlage berechtigte Zweifel der Verkehrsbehörde an der Eignung zum Kraftfahrzeugführer voraus.
»Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Verwaltungsbehörde in der Beurteilung der Eignung zum Kraftfahrzeugführer nach § 4 Abs. 3 StVG nur an das gebunden, was das Strafgericht in seinem schriftlichen Urteil ausdrücklich ausgeführt hat.«
»1. Durch Verlust der Sehkraft auf einem Auge wird die Eignung zum Kraftfahrzeugführer in Frage gestellt; sie setzt in diesem Falle das besondere Verantwortungsbewußtsein des betreffenden voraus, den körperlichen Mangel durch erhöhte Vorsicht und Rücksich
»1. Die Schadensfeststellung im Feststellungsbescheid ist für die Hauptentschädigung nur in dem Sinne bindend, daß überhaupt der Verlust bei der Leistungsgewährung als eingetreten zu behandlen ist, und daß von der dort festgestellten Schadenshöhe bei der
»Zur Rückforderung überzahlter Abschlagszahlungen auf Versorgungsbezüge (auch zu BVerwGE 8, 261).«
»Dienstbezüge, die zwar noch vor dem 8. Mai 1945, aber für Dienstzeiten gezahlt worden sind, die erst nach diesem Zeitpunkt abgeleistet worden wären, können im Rahmen des § 109 Abs. 1 BBG (§ 29 G 131) nicht berücksichtigt werden.«
»Zum Begriff ,,Wehrdienst' im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 G 131.«
»Zum Begriff des Amtes, das die Arbeitskraft eines Beamten nur nebenbei beansprucht.«
»1. Der Abtretungsempfänger eines Anspruchs auf Hauptentschädigung wegen Kriegssachschadens ist berechtigt, die Feststellung dieses Schadens zu beantragen. (Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwGE 4, 128 und BVerwGE 5, 193, Bestätigung von BVerwG IV B 219.
»Die Dienststelle ist nicht verpflichtet, Mehraufwendungen zu tragen, die auswärtigen Bediensteten durch die Teilnahme an einer Personalversammlung entstehen.«
»Aus § 67 Abs. 1 Buchst. a des Personalvertretungsgesetzes läßt sich ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats an den Dienstdauervorschriften für das Betriebs- und Verkehrspersonal der Deutschen Bundesbahn vom 1. November 1953 nicht herleiten.«
»Soweit Dienstpläne der Deutschen Bundesbahn auch die personelle Besetzung eines Dienstpostens regeln, können sie nicht Gegenstand einer Dienstvereinbarung sein.«
»Zur Frage des Mitbestimmungsrechts des Personalrats an Dienstplänen im Grenzaufsichtsdienst.«
»1. Auch der Nießbraucher einer Industrieobligation kann einen Sparerschaden im Sinne des § 15 LAG erlitten haben. (Weiterführung von BVerwGE 10, 314.) 2. Führt ein Nießbrauch an einer Industrieobligation zu Ausgleichsleistungen an den Nießbraucher, so wi
»1. Für alle Klagen aus dem Richterverhältnis ist nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. 2. Für die planmäßigen Richter in Rheinland-Pfalz ist Eingangsgruppe ihrer Laufbahn bis zur 8. Dienstaltersstufe die Besoldungsgruppe A
»1. Die Versorgung eines früheren Beamten auf Widerruf nach § 37 a G 131 setzt in jedem Fall voraus, daß der Beamte am 8. Mai 1945 nach damals geltendem Recht in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden sollte und daß nicht die Übernahme in das