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BGH - Entscheidung vom 31.05.1960

5 StR 168/60

Normen:
StPO § 254 Abs. 1, § 261

Fundstellen:
BGHSt 14, 310

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen fortgesetzter Unzucht mit Anhängigen in zwei Fällen, davon in einem Falle in Tateinheit mit Unzucht mit einem Kinde, zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten [...]
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