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BGH - Entscheidung vom 12.11.1958

IV ZR 128/58

Normen:
ZPO § 292

Fundstellen:
MDR 1959, 114

Erforderlich ist der Beweis für die zumindest überwiegende Wahrscheinlichkeit des Gegenteils der gesetzlichen Vermutung (BGHZ 16, 217 = NJW 1955, 625 ). Satz 2 läßt den Gegenbeweis durch Parteivernehmung zu (Ausnahme [...]
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