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Wer sich an einer von mehreren Personen gemeinschaftlich verübten sexuellen Nötigung äußerlich beteiligt und innerlich die Tat als eigene will, ist auch dann Mittäter des vollendeten Verbrechens, wenn er selbst keine unzüchtigen Handlungen vornimmt.
Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers
Rechtsmittel
Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden LKW mit einem im kreuzenden Verkehr entgegen kommenden Motorradfahrer
a. Anders als bei einem Verstoß gegen § 52 Abs. 3 StPO ist die Verwertung einer Zeugenaussage, die unter Verletzung der Belehrungspflicht zustandegekommen ist, gegenüber dem Angeklagten nicht unzulässig. b. Der Angeklagte hat es daher hinzunehmen, daß die
»Vereinbaren mehrere Teilnehmer einer Straftat, daß jeder auf etwaige Verfolger zu schießen habe, um ihre Festnahme um jeden Preis zu verhindern, und schießt einer von ihnen auf Grund dieser Abrede irrtümlich auf einen Tatbeteiligten, den er nur verletzt,
Umfang der Eintrittspflicht der Kraftfahr-Haftpflichtversicherung
Umfang des Anspruchsübergangs bei Inanspruchnahme des Kaskoversicherers
Beweisführung bei einem Unfall mit abgefahrenen Reifen
Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer bevorrechtigten Straße auf die Fahrbahn einbiegenden PKW mit einem an sich wartepflichtigen Motorradfahrer
1. Ein Vorfahrtfall im Sinne von § 315 a Abs. 1 Ziff. 4 StGB ist immer dann gegeben, wenn im öffentlichen Straßenverkehr die Fahrlinien zweier Fahrzeuge bei unveränderter Fahrweise zusammentreffen oder sich gefährlich nahe kommen. 2. Deshalb fällt darunte
Rechte des Bauherrn bei Ansprüchen auf Mängelbeseitigung
Ein Richter ist auch dann befugt, an der Entscheidung über Beweisanträge mitzuwirken, wenn er selbst als Zeuge benannt worden ist.
»1. Im Verfahren wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) ist grundsätzlich auf die Frage der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) erst einzugehen, nachdem die Erweislichkeit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache geprüft worden ist. 2. Ist diese
Schadensersatzpflicht bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unbefugte Veröffentlichung eines Bildes
Anforderungen an die Streupflicht
Amtshaftung und persönliche Haftung des Fahrers bei Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr
»Auch wer sich irrigerweise vorstellt, er habe eine andere Straftat begangen, und tötet, um diese vermeintliche Straftat zu verdecken, macht sich des vollendeten Mordes schuldig (entgegen OGHSt 1, 74).«
1. Das Merkmal des Beiseiteschaffens (§ 239 Abs. 1 Nr. 1 KO) setzt keine räumliche Veränderung des Vermögensstückes voraus. Es genügt eine Veränderung der rechtlichen Lage (z. B. Veräußerung unter Belassung am Ort), die das Vermögensstück dem Zugriff der
Rechtsmittel
Haftung des Gastwirts für abgestellte Kraftfahrzeuge
Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen
Verletzung des Aneignungsrechts des Jagdberechtigten; Bemessung des Schadensersatzanspruchs gegen den Wilderer
Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Verzugsbeginn ohne Mahnung
Vereinbarung einer Haftungsfreistellung durch Minderjährige
Die Zumutbarkeit der Erfüllung der Pflicht zur Hilfeleistung nach (schuldloser) Verursachung eines Unglücksfalls (§ 323c StGB) entfällt nicht deshalb, weil der Verursacher fürchtet, in den Verdacht der schuldhaften Verursachung des Unglücksfalls zu gerate
Anderweitige Rechtshängigkeit bei Klage vor einem Schiedsgericht
Verjährung von Ansprüchen wegen Ersatz oder Verschlechterung eines gemieteten Kfz
Unterläßt der Kraftfahrer es bei Antritt der Fahrt pflichtwidrig, für die erforderliche Betriebssicherheit seines Fahrzeugs zu sorgen, insbesondere die verschmutzten Rückstrahler zu reinigen, und jederzeit betriebsfertige Sicherungsleuchten sowie genügend
1. Ein zur Sicherung an einen Finanzierungsgläubiger übereigneter Kraftwagen ist ein zur Konkursmasse gehöriges Vermögensstück im Sinne des § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO, weil das Anwartschaftsrecht auf Rückübereignung des Kraftwagens für den Angeklagten und die
Geltendmachung des merkantilen Minderwerts
Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter Kündigungsgründe
Verweigerung der Abnahme und von Zahlungen wegen geringfügiger Mängel
. Bei dem Tatbestand des § 84 GmbHG handelt es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt. Es gehört deshalb hier zum Tatbestand die Kenntnis des Täters von der Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung das Vergleichs- oder Konkursverfahren innerhal
Amtspflichten der Polizei bei Festnahme eines fahruntüchtigen Kraftfahrers im Hinblick auf dessen Kfz
Rechtsmittel
»Ersucht in einem Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft, die selbst das Strafregister für den Beschuldigten führt, nur zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung das Amtsgericht, sie um die Einholung eines Strafregisterauszugs des Beschuldigten zu bitt
Rechtsmittel
Verkehrssicherungspflicht bei plötzlicher Verengung der Fahrbahn
Ein abgestelltes Fahrzeug ist nur dann durch eine andere Lichtquelle ausreichend beleuchtet, wenn sie auch ohne das Scheinwerferlicht vorüberfahrender Fahrzeuge genügt, um den Straßenverkehr gegen die Gefahr eines Zusammenstoßes zu sichern.
Nachweis der Unrichtigkeit von Stundenzetteln
»Hat der Tatrichter entgegen der Vorschrift des § 79 StGB keine Gesamtstrafe gebildet, so liegt darin eine Verletzung des sachlichen Strafrechts, auf die der Angeklagte die Revision stützen kann.«
Führt das verkehrswidrige Verhalten eines Kraftfahrers nur infolge ursächlicher Mitwirkung eines verborgenen Mangels des Fahrzeugs zum Unfall, so kann der Täter wegen seiner Folgen nur dann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn dieser Mang
In einer Gefällstrecke muß der Fahrer des abschleppenden Fahrzeugs, der die Geschwindigkeit erhöht, mit Fehlern des Fahrers des abgeschleppten Fahrzeugs rechnen.
Rechtsfolgen der Verweigerung einer von der Gegenpartei beantragten ärztlichen Untersuchung
»Im Aufgebotsverfahren zur Todeserklärung nach dem Verschollenheitsgesetz kann der Antragsteller nicht als Zeuge vernommen und beeidigt werden. Es kann aber, wenn es trotzdem geschehen ist, versuchter Meineid vorliegen.«
»Die Strafvorschrift gegen Unfallflucht dient dem Interesse der Unfall-Beteiligten an der Feststellung des Unfallherganges, namentlich der Erhaltung des Beweises für ihre etwaigen Schadensersatzansprüche. Der äußere Unrechtsgehalt der Tat, wie er bei der
Ohne besondere Anhaltspunkte braucht ein Kraftfahrer nicht damit zu rechnen, daß ein mit Abblendlicht entgegenkommender Kraftfahrer kurz vor der Begegnung das Fernlicht einschaltet und ihn auf diese Weise blendet.
Verkehrssicherungspflicht des Verwenders eines Bolzenschußgeräts für Befestigungsarbeiten
Begriff der wiederkehrenden Leistung
Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Landstraße in einer Gruppe von vier Fußgängern laufenden Fußgängers mit einem die Gruppe überholenden PKW-Fahrer
Rechtsmittel
Rechtsmittel
Die Amtsträgerschaft kann auch durch Bestellung zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge begründet werden; dementsprechend können auch Angestellte einer als Gemeindeunternehmen betriebenen Kleinbahn Amtsträger im Sinne des Stra
»1. Einzelstrafen einer Gesamtstrafe, die unter deren Auflösung in eine neue Gesamtstrafe einbezogen werden, bestehen in dieser fort. Daher kann nicht ausgesprochen werden, daß sie »in Wegfall kommen«. Nur die aufgelöste Gesamtstrafe fällt weg.« 2. Belege
Drittbezogenheit von Amtspflichten gegenüber dem Versicherer des Geschädigten; Ansprüche auf Versicherungsleistungen als anderweitige Ersatzmöglichkeit
Verwertung einer Parteiaussage in einem anderen Verfahren bei Antrag auf Parteivernehmung
Prüfungsmaßstab bei sofortiger Beschwerde gegen die Zurückweisung der Ablehnung eines Sachverständigen
Verkehrssicherungspflicht des Anliegers für Kabelverlegungsarbeiten
»Wer Selbstanzeige nach § 410 oder nach § 411 AbgO erstattet, erlangt Straffreiheit nur für die dort bezeichneten Steuervergehen, nicht auch für andere etwa mit ihnen zusammenhängende (allgemeine oder Steuer-)Straftaten, die er durch die Selbstanzeige auf
Anforderungen an die Widerlegung einer gesetzlichen Vermutung
Eine Unterschlagung (§ 246 StGB) kann unter dem Gesichtspunkt des Notstands auch dann gerechtfertigt sein, wenn sich gleichartige wirtschaftliche Verluste sehr verschiedener Größenordnung gegenüberstehen. Auch zur Abwehr des Verlustes privater Gelder kann
»Ein gemäß § 15 des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft vom 5. Dezember 1956 (GVBl I, 497) bestellter Wahlvorsteher ist nicht Beamter im strafrechtlichen Sinne. Ein einzelner Stimmzettel ist keine Urkunde (entgegen RGSt 22, 182), jedoch
1. Auch bei schon länger andauernden Geschäftsbeziehungen besteht keine aus § 242 BGB herzuleitende Offenbarungspflicht des Schuldners über eine zwischenzeitlich eingetretene Verschlechterung seiner finanziellen Lage, wenn sich aus den Ergebnissen einer B
»Der Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens wird verletzt, wenn ein Schöffe während der Hauptverhandlung in die Anklageschrift Einsicht nimmt, um festzustellen, ob das 'Ermittlungsergebnis' mit der Einlassung des Angeklagten und den
Rechtsmittel
Haftungsverteilung bei Kollision eines Omnibusses mit einer Eisenbahn auf einem unbeschrankten, mit einer Warnlichtanlage versehenen Bahnübergang
Rechtsmittel
»Der Ersteher eines Grundstücks ist zur Rückgewähr an den Vollstreckungsschuldner als Vermieter bewirkter Vorauszahlungen auf den Mietzins, die in Form von Baukostenzuschüssen geleistet worden sind, nur dann verpflichtet, wenn der gezahlte Betrag, sei es
Rechtsmittel
Anforderungen an den Ausschluß der Haftung für Verbindlichkeiten des früheren Inhabers
»a) Wenn Meuterer für den Fall, dass der geplante Ausbruch gelingt, ein bestimmtes Verbrechen fest verabreden, so liegt trotz dieser Bedingung eine strafbare Verabredung nach § 49 a Abs. 2 StGB vor. b) Erweist sich von zwei Wegen, die die Täter gleichzeit
Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Unterbrechung der Stromzufuhr
»Auch die nicht auf blutmäßiger Abstammung beruhende Unterhaltspflicht des Ehemannes, der die Ehelichkeit des Kindes nicht angefochten hat, ist eine gesetzliche Unterhaltspflicht im Sinne des § 170 b StGB.«
1. Unter 'Aufwand' ist jede das Maß des Notwendigen oder Üblichen übersteigende Aufwendung zu verstehen, und ,,übermäßige Summen' sind solche, welche die durch den Umfang und die Leistungsfähigkeit des Geschäfts gesteckten Grenzen übersteigen und zu dem v
Annahme einer Anscheinsvollmacht für Handeln des Architekten
Weitergeltung eines Ehevertrages bei Rücktritt von einem gleichzeitig abgeschlossenen Erbvertrag
Anforderungen an Entlastungsbeweis des Kraftfahrers
Anforderungen an Entlastungsbeweis bei einem durch den Lokführer verursachten Zugunfall