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BGH - Entscheidung vom 18.03.1952

GSSt 2/51

Normen:
StGB § 240, § 59

Fundstellen:
BGHSt 2, 194
JZ 1952, 335
NJW 1952, 593
NJW 2017, 3095

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hält zur Fortbildung des Rechts zu folgenden Fragen von grundsätzlicher Bedeutung eine Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen für erforderlich: 1. Gehört bei § 240 StGB [...]
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