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BGH - Entscheidung vom 12.07.1951

IV ZB 5/51

Normen:
FGG § 1
ZPO § 415

Fundstellen:
BGHZ 3, 110
BGHZ 3, 110, 116
DRsp IV(415)57Nr. A. II. 1.

Hinweis zu B Dies gilt auch für Länderrecht, wenn es nach Bundesrecht (etwa dem Grundgesetz ) dem Land überlassen ist, die zuständige Behörde zu bestimmen und länderrechtlich ein Gericht für zuständig erklärt wird [...]
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