Ebenso: BGH, ZZP 94 (1981), 328 mit Anm. Münzberg (für den Fall eines im Sinne des § 333 ZPO nicht verhandelnden Beklagten); BGH, DRsp IV (416) 246 a = NJW 80, 2313 (für die Berufungsrücknahme im Falle des § 335 ZPO ). [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!