A. Soweit die Revision Verletzung des Verfahrensrechts rügt, ist sie unzulässig, weil die Begründung nicht angibt, durch welche Tatsachen im einzelnen das Verfahrensrecht verletzt sein soll (§ 344 Abs 2 Satz 2 StPO ). [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!