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Artikel 25

HÜIA ( Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 )

 
 

Jeder Vertragsstaat kann gegenüber dem Verwahrer des Übereinkommens erklären, dass er nicht verpflichtet ist, aufgrund des Übereinkommens Adoptionen anzuerkennen, die in Übereinstimmung mit einer nach Artikel 39 Absatz 2 geschlossenen Vereinbarung zustande gekommen sind. 





 Stand: 01.04.2024