Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 12 (Haftung nach anderen Bestimmungen; Haftung Dritter)

HaftPflG ( Haftpflichtgesetz )

 
 

Unberührt bleiben gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Ersatzpflichtiger in weiterem Umfang als nach den Vorschriften dieses Gesetzes haftet oder nach denen ein anderer für den Schaden verantwortlich ist.





 Stand: 01.04.2024