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Buch 2 Verfahren im ersten Rechtszug
Abschnitt 1 Verfahren vor den Landgerichten
Titel 11 Abnahme von Eiden und Bekräftigungen
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Titel 11 Abnahme von Eiden und Bekräftigungen
§ 484 Eidesgleiche Bekräftigung
§ 482 (weggefallen) Zivilprozessordnung
§ 478 Eidesleistung in Person
§ 479 Eidesleistung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter
§ 481 Eidesleistung; Eidesformel
§ 480 Eidesbelehrung
§ 483 Eidesleistung sprach- oder hörbehinderter Personen
§ 482 (weggefallen) Zivilprozessordnung
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
§ 482 (weggefallen)
ZPO ( Zivilprozessordnung )
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln
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