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Verfahrensrecht
Strafprozeßordnung
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
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Strafprozeßordnung
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
Zweiter Abschnitt Gerichtsstand
Dritter Abschnitt Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
Vierter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
Abschnitt 4 a Gerichtliche Entscheidungen
Abschnitt 4 b Verfahren bei Zustellungen
Fünfter Abschnitt Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Sechster Abschnitt Zeugen
Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein
Achter Abschnitt Ermittlungsmaßnahmen
Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme
Abschnitt 9 a Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung
Abschnitt 9 b Vorläufiges Berufsverbot
Zehnter Abschnitt Vernehmung des Beschuldigten
Elfter Abschnitt Verteidigung
Dritter Abschnitt Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
§ 22 Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes
§ 23 Ausschließung eines Richters wegen Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung
§ 24 Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit
§ 25 Ablehnungszeitpunkt
§ 26 Ablehnungsverfahren
§ 26 a Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags
§ 27 Entscheidung über einen zulässigen Ablehnungsantrag
§ 28 Rechtsmittel
§ 29 Verfahren nach Ablehnung eines Richters
§ 30 Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von Amts wegen
§ 31 Schöffen, Urkundsbeamte
Dritter Abschnitt Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
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§ 22 Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes
§ 23 Ausschließung eines Richters wegen Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung
§ 24 Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit
§ 25 Ablehnungszeitpunkt
§ 26 Ablehnungsverfahren
§ 26 a Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags
§ 27 Entscheidung über einen zulässigen Ablehnungsantrag
§ 28 Rechtsmittel
§ 29 Verfahren nach Ablehnung eines Richters
§ 30 Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von Amts wegen
§ 31 Schöffen, Urkundsbeamte