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§ 25 Täterschaft

StGB ( Strafgesetzbuch )

 
 

(1)  Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. (2)  Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).





 Stand: 01.09.2024