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§ 4 i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug

EStG ( Einkommensteuergesetz )

 
 

1Aufwendungen dürfen nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. 2Satz 1 gilt nicht, soweit diese Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen mindern, die bei ihm sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich der tatsächlichen Besteuerung in dem anderen Staat.





 Stand: 01.04.2024