§ 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
AO ( Abgabenordnung )
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Stand: 01.03.2023
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