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§ 3 Zeitlicher Anwendungsbereich

VAErstV ( Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung )

 
 

Diese Verordnung findet erstmals auf die Erstattung der im Jahre 2001 entstehenden Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung Anwendung.





 Stand: 01.04.2024