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Sozialrecht
Kinder- und Jugendhilfe
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
FÜNFTES KAPITEL Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
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Kinder- und Jugendhilfe
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
FÜNFTES KAPITEL Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
ERSTER ABSCHNITT Träger der öffentlichen Jugendhilfe
ZWEITER ABSCHNITT Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
DRITTER ABSCHNITT Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
VIERTER ABSCHNITT Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
ZWEITER ABSCHNITT Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
§ 74 Förderung der freien Jugendhilfe
§ 78 Arbeitsgemeinschaften
§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
§ 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
§ 74 a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
§ 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
ZWEITER ABSCHNITT Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
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§ 78 Arbeitsgemeinschaften
§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
§ 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
§ 74 a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
§ 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe