Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Rechtsprechung
Home
Gesetze
Gesetze
Sozialrecht
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Viertes Kapitel Finanzierung
Dritter Abschnitt Beteiligung des Bundes, Ausgabenbegrenzung
Gesetze
Gesetze
Sozialrecht
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Viertes Kapitel Finanzierung
Dritter Abschnitt Beteiligung des Bundes, Ausgabenbegrenzung
Erster Unterabschnitt Beteiligung des Bundes
Zweiter Unterabschnitt Ausgabenbegrenzung
Dritter Unterabschnitt (weggefallen)
Zweiter Unterabschnitt Ausgabenbegrenzung
§ 80 Ausgaben für Teilhabe sowie für Betriebs- und Haushaltshilfe
§ 79 Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren
Zweiter Unterabschnitt Ausgabenbegrenzung
zurück
|
vor
§ 80 Ausgaben für Teilhabe sowie für Betriebs- und Haushaltshilfe
§ 79 Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren