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Gesetze
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Familienrecht
Adoptionsvermittlungsgesetz
Erster Abschnitt Adoptionsvermittlung und Begleitung
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Adoptionsvermittlungsgesetz
Erster Abschnitt Adoptionsvermittlung und Begleitung
§ 9 Anspruch auf Adoptionsbegleitung
§ 9 d Durchführungsbestimmungen
§ 5 Vermittlungsverbote
§ 1 Adoptionsvermittlung
§ 2 Adoptionsvermittlungsstellen
§ 8 Beginn der Adoptionspflege
§ 9 a Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption
§ 2 b Unbegleitete Auslandsadoption
§ 9 e Datenschutz
§ 4 Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle
§ 7 e Mitwirkungspflicht der Adoptionsbewerber
§ 7 c Länderspezifische Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland
§ 4 a Verfahren bei der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle
§ 8 a Informationsaustausch oder Kontakt vor und nach der Adoption
§ 11 Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
§ 10 Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
§ 8 b Anspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption
§ 7 Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes im Inland; Umfang der Prüfung
§ 7 b Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland
§ 2 a Internationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot
§ 2 c Grundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung
§ 7 a Sachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland
§ 7 d Bescheinigung für im Ausland lebende Adoptionsbewerber
§ 2 d Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren
§ 12 (weggefallen) Adoptionsvermittlungsgesetz
§ 9 b Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben
§ 6 Adoptionsanzeigen
§ 9 c Vermittlungsakten
§ 3 Persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeiter
§ 13 Ausstattung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
§ 12 (weggefallen) Adoptionsvermittlungsgesetz
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
§ 12 (weggefallen)
AdVermiG ( Adoptionsvermittlungsgesetz )
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
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