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§ 1 Stellung und Aufgaben des Notars

BNotO ( Bundesnotarordnung )

 
 

Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiete der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.





 Stand: 01.04.2024