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§ 87 b Auflösung der Stiftung bei Insolvenz

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.





 Stand: 01.04.2024