Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 17 Urteilsformel

AGBG ( AGB-Gesetz )

 
 

Erachtet das Gericht die Klage für begründet, so enthält die Urteilsformel auch: 1.  die beanstandeten Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wortlaut;  2.  die Bezeichnung der Art der Rechtsgeschäfte, für die die den Unterlassungsanspruch begründenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verwendet werden dürfen;  3.  das Gebot, die Verwendung inhaltsgleicher Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterlassen;  4.  für den Fall der Verurteilung zum Widerruf das Gebot, das Urteil in gleicher Weise bekannt zu geben, wie die Empfehlung verbreitet wurde.   





 Stand: 01.04.2024